Besser wegsehen. Gericht bestätigt die Beanstandung einer Folge der Super Nanny

Besser wegsehen. Gericht bestätigt die Beanstandung einer Folge der Super Nanny (c) RTL

Fakt ist, dass die Darstellungen in der 2011 ausgestrahlten Folge für jeden einigermaßen sensiblen Zuschauer nur schwer erträglich sind. Die 3, 4 und 7 Jahre alten Kinder werden von ihrer völlig überforderten Mutter beschimpft, bedroht und mehrfach geschlagen. Sie sind der Mutter hilflos ausgeliefert, leiden unter der offensichtlichen Misshandlung – und der Zuschauer leidet mit. Darüber, dass diese Handlung einen Verstoß gegen die Würde der Kinder darstellt, kann man sich schnell einig werden. Aber trifft das auch auf die Darstellung dieser Handlung zu?

Der Prüfausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) war der Meinung, dass sich die Sendung in ihrer Gesamtheit eindeutig gegen die unwürdige Behandlung der Kinder positioniere. Das Verhalten der Mutter werde an keiner Stelle gerechtfertigt – im Gegenteil: Die Nanny mache deutlich, dass es inakzeptabel sei und geändert werden müsse.

So weit geht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) noch mit. Ein Problem sieht sie allerdings in der mehrfachen Wiederholung einiger besonders eindringlicher Situationen, in denen die Kinder geschlagen werden und die auch im Teaser am Anfang der Sendung zu sehen sind. Dies diene dazu, bei den Zuschauern Aufmerksamkeit zu erzielen und die Einschaltquoten zu erhöhen. Hierin sieht die KJM einen Missbrauch des Leidens der Kinder für kommerzielle Zwecke. Insgesamt beurteilte sie die Sendung als einen Verstoß gegen die Menschenwürde, beanstandete sie im Mai 2012 und sprach ein Sendeverbot aus. RTL legte dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Hannover ein, die am 8. Juli 2014 zurückgewiesen wurde.

Auf den ersten Blick hat man Verständnis für KJM und Gericht, die sich scheinbar mit ihrer Entscheidung auf die Seite der Kinder stellen. Auch die Kritik daran, dass das Kamerateam mehrere Tage Zeuge der Misshandlungen war und trotzdem nicht eingriff, kann jeder spontan verstehen. Allerdings: Die teilnehmende Beobachtung, die der Nanny einen einigermaßen objektiven Einblick in die Problematik geben sollte, war Teil des therapeutischen Konzepts. Bei angekündigten Besuchen des Jugendamtes oder in Beratungsgesprächen – das weiß jeder Sozialarbeiter – kontrollieren sich alle Beteiligten und die tatsächliche Problematik bleibt verschleiert. Die nachvollziehbare moralische Empörung über die Zurückhaltung des Kamerateams muss also mit der Konsequenz abgewogen werden, dass anders das therapeutische Konzept nicht durchsetzbar gewesen wäre. Auch die Parteinahme der KJM und des Gerichts für die Kinder ist zweischneidig: Diese haben wahrscheinlich jahrelang die Misshandlungen ertragen, niemand hat das allerdings wahrgenommen und geholfen. Erst durch die Dreharbeiten und die Sendung schaute jemand zu und kümmerte sich.

Die TV-Darstellung des Leidens der Kinder macht gleichzeitig aber auch das Schicksal von etwa 200.000 anderen Kindern in Deutschland zum Thema, die nach Schätzungen des Deutschen Kinderhilfswerkes Ähnliches erdulden müssen. Die Fernsehsendung erhöht die Sensibilität des Zuschauers, bei entsprechenden Hinweisen Hilfe zu holen und nicht untätig zu bleiben. Sie ist gleichzeitig ein Appell an Jugendämter und Gesellschaft, bei Verdacht die Kontrollintensität, die Hilfsangebote und seitens der Politik notfalls die finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Die breite öffentliche Wahrnehmung des Problems ist vermutlich ein wichtiger Weg, die Situation betroffener Kinder allmählich zu verbessern. Den verständlichen moralischen Bedenken gegen die kommerzielle Ausrichtung des Formats der Super Nanny steht auf jeden Fall die Frage gegenüber: Auf welchem anderen Weg können wir eine derartige Aufmerksamkeit für das Thema schaffen und entsprechende Hilfen generieren? Wegschauen ist für den Zuschauer sicherlich leichter, aber ist das auch im Interesse der betroffenen Kinder?

Die Auffassung von KJM und Gericht, die Wiederholung einzelner Szenen, insbesondere auch im Teaser, würde einen unzulässigen kommerziellen Anreiz darstellen, zeigt den schmalen Grat, auf dem sich der Programmveranstalter bewegt. Natürlich könnte er sich auf kurze Ausschnitte und verbale Schilderungen beschränken. Die Folge dieser Erzählweise deutet sich allerdings bei einer Nachfolgesendung mit der ehemaligen Super-Nanny Katharina Saalfrank im SWR an: Das Zuschauerinteresse war selbst für einen öffentlich-rechtlichen Sender so gering, dass das Format nach nur einer Folge eingestellt wurde.

Dieser Beitrag erscheint in der kommenden tv diskurs 69 3/2014 und steht Ihnen ab Ende Juli/ Anfang August auf unserer Website als Download zur Verfügung.

Über Joachim von Gottberg

Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs. Von 1985 bis April 1994 war er als Ständiger Vertreter der OLJB bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, von April 1994 bis 2019 führte er die FSF als Geschäftsführer. Daneben bekleidet Joachim von Gottberg seit 2006 eine Honorarprofessur für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam und seit 2015 außerdem eine Vertretungsbefestigung für den Bereich Medien und Kommunikationswissenschaften in Halle.