„Einen Beliebtheitspreis gewinne ich dabei nicht unbedingt, aber mein Job ist kreativer als vermutet“

Auf den ersten Blick sehen meine Aufgaben als Jugendschutzbeauftragter von BEATE-UHSE.TV im Vergleich zu denen meiner Kollegen bei anderen Sendern relativ übersichtlich aus. Mit vielen Problemen muss ich mich gar nicht erst herumschlagen: Tages-, Vorabend- oder Hauptabendprogramm, kinderaffines Umfeld, Trailer mit Bewegtbildern in einer anderen Sendezeitschiene etc. Da wir ausschließlich im Nachtprogramm senden, geht es „nur“ um die Frage: Pornografie oder nicht? Erstens ist Pornografie im Fernsehen verboten, zweitens ist bekanntlich auch nicht ohne Weiteres zu beantworten, was Pornografie nun genau ist und was nicht. Wie wir alle wissen, muss der Einzelfall und die Gesamtwirkung geprüft werden. Die endgültige Entscheidung nimmt mir in vielen Fällen die FSF ab. Doch geht jeder FSF-Vorlage ein langer redaktioneller Bearbeitungsaufwand voraus. Weiterlesen ...