Indizierungen der Bundesprüfstelle

Die Fälle Schwarzwaldklinik und Falcos Jeanny

Beim Bier in illustrer Runde kamen wir mal wieder auf Sinn und Unsinn des bewahrenden Jugendmedienschutzes zu sprechen. Genauer gesagt ging es um das ‚härteste‘ Instrument, um die Indizierung jugendgefährdender Medien durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Ein langjähriger Freund und Kollege kam mit einer spannenden Erinnerung aus seiner Jugend daher: Es war Mitte der 1980er-Jahre und seine Clique störte sich wohl arg daran, dass Falcos Jeanny (Part 1) wegen der vermeintlichen Verherrlichung einer Vergewaltigung von vielen Radiostationen boykottiert und das zugehörige Video selbst in der Musiksendung Formel 1 nur ausschnittweise gezeigt wurde, während die Freunde beim familiären Fernsehen als 14-, 15-Jährige eine Vergewaltigung sehen „durften“, die im weiteren Verlauf der betreffenden Schwarzwaldklinik-Folge dann auch noch mit einer selbstjustiziellen Handlung der ‚gerechten‘ Strafe zugeführt wurde. Die Clique verfasste daraufhin einen erbosten Leserbrief, der in der Lokalzeitung abgedruckt worden ist – und bewies damit ein gutes Gespür dafür, wovor die Jugend wohl besser zu bewahren ist.

Der Carlsbau im Glottertal, bekannt geworden durch die Serie Schwarzwaldklinik, zur Zeit der Dreharbeiten war es die Klinik Glotterbad der Landesversicherungsanstalt Württemberg.
Der Carlsbau im Glottertal, bekannt geworden durch die Serie Schwarzwaldklinik. Quelle: Wikipedia CC BY-SA 3.0

Aus meiner Beschäftigung mit der 61-jährigen Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle wusste ich, dass beide Fälle unter den mittlerweile über 21.000 geprüften Objekten zu finden sind. Für die Schwarzwaldklinik-Folge ist das schon deshalb interessant, weil die Prüfstelle hier das erste und letzte Mal in ihrer Geschichte ein Rundfunkangebot indiziert hat, für das sie – wie ein Gericht erst Jahre später feststellte – gar nicht zuständig ist.

Was in Folge 18 mit dem Titel Gewalt im Spiel am 1. Februar 1986 zu bester Sendezeit im öffentlich-rechtlichen TV zu sehen war, störte aber nicht nur die Jugendschützer, sondern eben auch die Jugendclique des Kollegen und viele andere der 22 Millionen Zuschauer: 200 von ihnen protestierten noch am Abend der Ausstrahlung beim verantwortlichen ZDF. Die Indizierung begründete das 12er-Gremium dann mit der „brutalen Demonstration“ und „subtilen Unterweisung der Zuschauer in der Vorbereitung der Durchführung einer Vergewaltigung“ und sah nicht zuletzt eine „Verharmlosung der höchst fragwürdig – durch Vergewaltigung – gerechtfertigten Selbstjustiz“ verwirklicht (BPjS*-Entscheidung 3600 vom 13.3.1986, S. 8). Die Folge wurde damit zu einem „Glied in einer Reihe von Selbstjustizfilmen“ (ebd., S. 9), die seit ein Mann sieht rot, dem „Klassiker“ des Genres, die Prüfstelle beschäftigen und bis heute in über 300 Fällen zu einer Indizierung von Filmen führten.

Mit Falcos Jeanny (Part 1) – 1985 immerhin 22 Wochen lang auf Platz 1 der deutschen Singlecharts – wurde demgegenüber etwas vom Rundfunk selbst boykottiert, was als Tonträger zwar zur Indizierung beantragt war, für die Jugendschützer dann aber doch nicht jugendgefährdend war. Auf der Grundlage der eigens für die Prüfung hinzugezogenen Gutachten kam das 12er-Gremium zum Ergebnis, dass der Songtext „keine eindeutigen Aussagen in Bezug auf ein Sexualverbrechen“ macht und sich ein solches „nur im Wege der gedanklichen Ergänzung in das Lied hineininterpretieren“ lässt, wobei die Frage offen bleibt, „ob diese Interpretation die einzige mögliche sei, ob sie von dem Text derart erzwungen wird, daß [sic] Kindern und Jugendlichen beim Hören des Liedes zwangsläufig nur eine Deutung, nämlich die eines Sexualverbrechens bleibt“ (BPjS-Entscheidung Nr. 3610 vom 17.4.1986, S. 5).

Aus Jugendschutzsicht war der Boykott des Hits im Rundfunk falsch. Die Indizierung der Schwarzwaldklinik-Folge war richtig, hat aber nichts gebracht. Verhindert hätte es in beiden Fällen eine Vorabprüfung im autorisierten Gremium der Jugendschützer – also das, was es bezogen auf den heutigen Output von Medien immer weniger gibt.

Einen ausführlichen Text des Autors Zur Indizierung von Filmen. Zahlen und Argumentationen aus 61 Jahren Bundesprüfstelle ist in der aktuellen tv diskurs 74: Aus dem Gleichgewicht. Wenn Mediennutzung stresst erschienen.

*Anm. d. Red.: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) wurde 2003 in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) umgenannt.

Über Dr. Daniel Hajok

Dr. Daniel Hajok ist Kommunikations- und Medienwissenschaftler. Er ist freiberuflich als Gutachter, Empiriker, Seminar-/Workshopleiter und Fachautor tätig. Außerdem ist er Mitglied des Beschwerdeausschusses und der Gutachterkommission der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) sowie Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Kindheit, Jugend und neue Medien (AKJM).