„Ist das noch böse?“ Das Böse in Zeichentrickfilmen aus Jugendschutzsicht

Auf dem Bildschirm wird eine Katze überfahren, klebt platt auf der Straße, und die Kinder lachen. Welches Genre sehen sie? Keine Frage, es muss ein Animationsfilm sein, und deshalb wird sich die Katze auch gleich wieder aufrappeln, in Form schütteln und weiterlaufen als wäre nichts passiert. Bei solchen Szenen, die eher nicht zur Prüfung bei der FSF vorliegen, lachen Jugendschützer mit und sehen keinen Handlungsbedarf. Brachiale Gewalt, die komisch gemeint ist und in hellen Bildern gezeigt wird, kommt bei Kindern im Regelfall so an wie intendiert: Sie nehmen das Geschehen nicht tragisch und suchen nicht nach einem tieferen Sinn als dem frohen Lebensmotto: Lass dich nicht unterkriegen!

Trotz Loriots Sendung Cartoon (Süddeutscher Rundfunk 1967-72), die einen feinsinnigen und hintergründigen Bildwitz favorisierte, galten Zeichentrickfilme (engl.: cartoon) hierzulande lange ausschließlich als Kinderfilme. Das änderte sich erst in den 1990er-Jahren, als die Grafik in Computerspielen und anspruchsvolle „Graphic Novels“ an Bedeutung gewannen und japanische Animes den deutschen Fernsehmarkt und ein breites Publikum eroberten.

In Japan wird mit Animationsfilmen traditionell die ganze Palette unterschiedlicher Genres bedient, also nicht nur Action, Abenteuer, Fantasy oder Science-Fiction, sondern auch Erotik, Horror-, Historien- oder Kriegsfilm. Ernste, düstere, bedrohliche Themen haben einen entsprechenden Look, da die Grafik die Inhalte entscheidend mitträgt.

Jugendliche sind eine eigene Zielgruppe für Animes. Ihnen werden altersgemäße Geschichten rund um Initiation und Irrungen und Wirrungen der Pubertät erzählt, in denen Größenwahn und Rachephantasien, Grausamkeit und Gewalt, Selbstzerstörung, Zwang und Zynismus eine Rolle spielen können. Sie gehen mit „ihren“ Serien und dem symbolischen Material im Regelfall kreativ um (siehe Foto), aber Kinder können gewaltbetonte Inhalte, wie beispielsweise die brutale Folter eines Helden, verunsichern und ängstigen.

Deshalb ist es unter Aspekten des Jugendschutzes sinnvoll, nicht pauschal alle Zeichentrickfilme für das Tagesprogramm freizugeben. Wer sich das nicht vorstellen kann und Bedenken gegenüber Zeichentrickfilmen für grundsätzlich überzogen hält, dem sei beispielsweise das Anime Elfen Lied empfohlen – natürlich nur, sofern er bzw. sie schon 16 Jahre alt ist. Denn es funktioniert. Wenn die Geschichten spannend sind, vergisst man schnell, dass die Bilder gezeichnet sind – genau wie man vergisst, dass die Menschen in Filmen nur eine Rolle verkörpern. Außerdem brauchen Zuschauer – besonders wenn sie jünger als 12 Jahre sind – nur zwei Augen zu sehen, und schon erkennen sie ein Geschöpf, dem sie Gefühle und Verletzbarkeit zutrauen.

Unter Jugendschutzaspekten ist es daher ziemlich egal, ob die Figuren gemalt sind, ob es sich um Puppen, Roboter oder um Schauspieler handelt. Wichtiger ist, was die Protagonisten tun, was ihnen widerfährt und wie nah ihre Geschichte an die Entwicklungsthemen und Ängste der Zuschauer heranrückt.

Über Susanne Bergmann

Susanne Bergmann ist Dozentin und Autorin, u.a. für den Kinderfunk von rbb und dlr. Seit 1995 Prüferin bei der FSF. Seit 2020 Ehrenamtliche Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.