Wenig konstruktiv. Der Bund würde die Reform des Jugendschutzes am liebsten verhindern

Am 9. Oktober 2015 haben die Ministerpräsidenten dem Reformentwurf zu einer Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zugestimmt. Bis zum Dezember soll er nun mit den Landtagen abgestimmt werden, am 3. Dezember 2015 sollen ihn die Ministerpräsidenten unterschreiben. Anschließend müssen die Landtage noch darüber abstimmen. Der Bund scheint über diese Entwicklung allerdings gar nicht glücklich zu sein. Seit Dezember 2010, als der Versuch einer Novelle in letzter Sekunde aufgrund der desolaten politischen Situation in Nordrhein-Westfalen am dortigen Landtag scheiterte, hat der Bund untätig darauf gewartet, dass die Länder in einem zweiten Anlauf die dringend notwendigen Reformen einleiten. Dass dabei die gegenseitige Anerkennung von Prüfergebnissen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem JMStV ein Kernstück der Reform sein sollte, wurde immer wieder von allen Seiten betont.

Die Länder haben nun eine bereits 2010 vorgesehene Regelung wieder aufgegriffen. Diese wurde zwar von den nach dem Jugendschutz für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zuständigen Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) heftig kritisiert, doch der Bund hat sie damals ohne Wenn und Aber mitgetragen. Allerdings will er heute davon nichts mehr wissen. Der Länderentwurf sieht vor, dass die Freigaben nach dem JMStV von der für die Aufsicht zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt und anschließend von den OLJB übernommen werden. Dies ist nötig, weil in den Prüfungen nach dem JuSchG durch die Mitwirkung eines Vertreters der OLJB ein Verwaltungsakt entsteht, während die nach dem JMStV arbeitenden Selbstkontrollen nur im Nachhinein von der gesetzlichen Aufsicht korrigiert werden können. Würde man also die Freigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) auf DVD übertragen, fehlte der nach dem Jugendschutzgesetz übliche Verwaltungsakt. Dieser soll durch eine Bestätigung der Aufsicht nachgeholt werden.

Ob der Verwaltungsakt für den Handel oder die Eltern irgendeine Rolle spielt, ist in dieser Auseinandersetzung nicht relevant. Letztlich geht es um Kompetenzen und Machtansprüche. Die OLJB wollen auf ihr Monopol im Bereich der Altersfreigaben auf keinen Fall verzichten. Deshalb kämpfen sie auf der Seite des Bundes vehement gegen den Entwurf ihrer eigenen Staatskanzleien. Der Bund sieht nun plötzlich erhebliche verfassungsrechtliche Probleme in der hier beschriebenen Regelung, obwohl er 2010 denselben Weg ausdrücklich unterstützt hat. Nun vertritt er unisono mit den OLJB die Auffassung, diese hätten nach dem JuSchG in vollem Umfang die Prüfung einer Freigabe durchzuführen. Die vom Gesetzesvorhaben der Länder vorgesehene Verpflichtung einer Übernahme von durch die KJM bestätigten Freigaben sei also ein Verstoß gegen das Bundesrecht.

Inzwischen hat der Bund ein eigenes Diskussionspapier vorgelegt, das alternativ zum Länderentwurf Vorschläge für einen modernen Jugendschutz enthält. Wäre das Papier vor einem Jahr veröffentlicht worden, hätte es möglicherweise gute Chancen gehabt, nach den üblichen Diskussionen und Optimierungen bei manchem auf Zustimmung zu stoßen. Allerdings greift es derart in die unbestrittene Regelungskompetenz der Länder ein, dass deren Zustimmung fraglich scheint. Warum der Bund ausgerechnet jetzt ein solches Papier präsentiert, gibt Rätsel auf. Es ist von einem fertigen Gesetzesentwurf weit entfernt. Selbst wenn die Länder mit ihrem Entwurf in letzter Sekunde scheiterten, wäre mit einem Bundesgesetz auf der Grundlage des Papiers in dieser Legislaturperiode deshalb wohl nicht mehr zu rechnen. Es sieht folglich so aus, als diente der scheinbare Reformeifer des Bundes vor allem dazu, an der gegenwärtigen Situation nichts zu ändern.

Prof. Joachim von Gottberg (Geschäftsführer FSF) © FSF
Prof. Joachim von Gottberg © FSF

Das hier veröffentlichte Editorial ist in der aktuellen Ausgabe der tv diskurs 74Heft 4/2015Aus dem Gleichgewicht. Wenn Mediennutzung stresst erschienen und als Podcast auf unserer Website abrufbar.

Über Joachim von Gottberg

Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs. Von 1985 bis April 1994 war er als Ständiger Vertreter der OLJB bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, von April 1994 bis 2019 führte er die FSF als Geschäftsführer. Daneben bekleidet Joachim von Gottberg seit 2006 eine Honorarprofessur für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam und seit 2015 außerdem eine Vertretungsbefestigung für den Bereich Medien und Kommunikationswissenschaften in Halle.