Schulungen zum Jugendmedienschutz jetzt buchen!

Das deutsche Jugendmedienschutzrecht ist komplex, und Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) bieten praxisbezogene Schulungen zum Jugendmedienschutz an. Die Fortbildungen richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TV- und Internetunternehmen, die mit Fragen des Jugendmedienschutzes betraut sind und gesetzliche Anforderungen praktisch umsetzen. Die Termine für das kommende Jahr (22. März 2018 und 11. Oktober 2018) stehen nun fest und können über unsere Website gebucht werden.

Grundlagenseminar Jugendmedienschutz

Im Grundlagenseminar Jugendmedienschutz erhalten die Teilnehmenden einen ersten Überblick über die gesetzliche Regelung und Hinweise für die gesetzeskonforme Gestaltung und Verbreitung von Medieninhalten. JMStV, Altersverifikationssysteme, technische Alterskennzeichen: Die Pflichten von Anbietern im Onlinebereich sind zahlreich und manchmal unübersichtlich, mit dem Seminar wird eine Übersicht und praktische Tipps geboten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Fälle, die den Seminarteilnehmern in ihren Unternehmen Tag für Tag begegnen. Dafür erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, TV- und Web-Inhalte beispielhaft selbst zu bewerten. Je nach beruflichem Hintergrund und Interesse der Teilnehmenden werden Programmtrailer, Werbe- oder Musikclips diskutiert, Fragen zur Auswertung in TV, über Video-on-Demand oder DVD beantwortet oder auch Sonderthermen behandelt wie Werbung für E-Zigaretten, E-Books oder Programmierung in kindaffinen Umfeldern.

Inhalt Grundlagenseminar:

  • Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG
  • Überblick absolute und relative Verbreitungsverbote, entwicklungsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote, Freigaben für verschiedene Altersstufen
  • Kriterien des Jugendmedienschutzes und Anwendungsbeispiele
  • Bewertung und Klassifizierung von Inhalten am Beispiel aktueller TV-Produktionen
  • Programmierung von Inhalten für ein Jugendschutzprogramm, technische Kennzeichnung, Altersverifikationssysteme

Individuelle Fortbildungen

Zur weiteren fachlichen Qualifizierung von Jugendschutzbeauftragten bieten FSF und FSM ihren Mitgliedsunternehmen spezielle Fortbildungsformate an. Die Inhalte sind auf die konkreten Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten und behandeln unter anderem spezifische Fragen der On-Demand- und TV-Auswertung, zum Teilnehmerschutz, zu Jugendschutzlösungen für Apps und Smart TV. Hier kann auch diskutiert werden, wie radikale und extremistische Inhalte unter dem Aspekt des Jugendschutzes bewertet werden.

Inhalte individueller Fortbildungen, z.B.:

  • Medienwirkung, Teilnehmerschutz, Persönlichkeitsrecht: Reality-TV aus Sicht des Jugendschutzes
  • Tagesprogrammierung und kindaffines Umfeld: Angst als Wirkungsannahme im Jugendmedienschutz
  • Jugendschutzlösungen für Apps und Smart TV: Neue Zugangswege vs. JMStV
  • Radikale und extremistische Inhalte bewerten: Jugendschutz vs. Meinungsfreiheit

Referenten

Martin Drechsler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Claudia Mikat, Medienpädagogin, Geschäftsführerin Programmprüfung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)

 

Alle Informationen rund um die Schulungen zum Jugendmedienschutz finden Sie auf unserer Website.

Über Claudia Mikat

Claudia Mikat ist seit 2019 Geschäftsführerin der FSF. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF und wechselte dann in die Programmprüfung, die sie bis 2015 verantwortete.