Ergebnisprotokoll The Walking Dead, Season 4, Episode 5

THE WALKING DEAD in der FSF-Prüfung. Die 4. Staffel der Zombie-Serie läuft seit dem 18. Oktober 2013, um 21.45 Uhr auf FOX. Episode 405 Die Krankheit zum Tode erhielt von der FSF eine Freigabe ab 16 Jahren (Spätabendprogramm/ ab 22.00Uhr). Im FSF-Blog finden sich alle Ergebnisprotokolle zu den Episoden der 3. Staffel. Um Transparenz zu schaffen veröffentlichen wir auch zu Staffel 4, jeweils montags nach der Ausstrahlung, die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses.

Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss

Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 07.11.2013
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Episodennummer: 405
Episode (deutsch): Die Krankheit zum Tode
FSK-Freigabe —

Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41 m 15 s

Entscheidung
Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm
Stimmverhältnis: 5 : 0
Sendezeit ohne Auflage

Begründung
Risikodimension/-en: Gewaltbefürwortung bzw. -förderung

Kurzbewertung
Die Episode der klar im Genre verorteten Zombie-Dystopie bietet genretypische Auseinandersetzungen zwischen Menschen und Zombies und enthält zahlreiche in der Gewaltdarstellung zum Teil drastische, blutige und splatterartige Szenen, die jedoch nicht geeignet sind, bei Jugendlichen ab 16 Jahren gewaltbefürwortende Einstellungen zu bewirken. Wenn auch einzelne Szenen in ihrer Inszenierung als durchaus grenzwertig eingeschätzt werden, bleibt die alltagsferne Extrem- bzw. Ausnahmesituation als solche, bleiben die Gewalthandlungen der Menschen als Notwehrhandlungen erkennbar. Der FSF-Prüfausschuss entschied daher einstimmig eine Freigabe ab 16 Jahren und eine Ausstrahlung im Spätabendprogramm. Eine weitergehende Freigabe wird einstimmig abgelehnt, da aufgrund der Drastik der Gewaltbilder eine Entwicklungsbeeinträchtigung im Sinne einer Gewaltbefürwortung bzw. -förderung (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 1 PrO-FSF) und einer übermäßigen Angsterzeugung (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 2 PrO-FSF) für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren vermutet wird.

Das Originalergebnisprotokoll ist hier abrufbar.

Über Claudia Mikat

Claudia Mikat ist seit 2019 Geschäftsführerin der FSF. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF und wechselte dann in die Programmprüfung, die sie bis 2015 verantwortete.