Löschen statt Sperren

Das Bundesjustizministerium zieht in seinem jüngsten Jahresbericht für 2012 eine positive Bilanz der Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt.

An jedem einzelnen Werktag des Jahres 2012 gingen beim Bundeskriminalamt (BKA) durchschnittlich 25 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Netz ein: 6.209 Anzeigen wurden bearbeitet.

In fast neun von zehn Fällen, insgesamt 5.463-mal, führte dieses Verfahren zu amtlichen Löschaufforderungen an Internetprovider im In- und Ausland. Parallel zur konsequenten Strafverfolgung der Täter nach § 184b StGB (Strafgesetzbuch) hatte der Bundestag in seiner 17. Wahlperiode (2009 – 2013) entschieden, bei der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. Denn nur das Löschen entfernt strafbaren Inhalt direkt an der Quelle, sodass erneute Zugriffe wirksam vermieden werden. Um eine effektive Löschung zu erreichen, bündeln staatliche und nicht staatliche Stellen ihre Aktivitäten. Seit Mitte 2010 intensivierte das BKA die Zusammenarbeit mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und privatrechtlichen Beschwerdestellen, angesiedelt beim eco-Verband der Internetwirtschaft e. V. sowie der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (FSM).

Der aktuellste, von der Bundesregierung im Februar 2014 vorgelegte Bericht umfasst statistische Erhebungen u. a. zu Verfügbarkeitsdauer, Bearbeitungszeitraum, medialer Erscheinungsform einschlägiger Inhalte sowie deren Hinweisquellen. Grundlage der Statistik bilden die jährlich bei den jeweiligen Institutionen eingegangenen Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Netz. Von den 5.463 aktenkundigen Fällen, die zu Löschverfahren führten, wurden nur 1.336 (24 %) im Inland gehostet; 4.127 (76 %) betrafen Provider im Ausland. Der Erhebung zufolge waren 89 % aller in Deutschland gespeicherten Inhalte bereits nach zwei Tagen von den Servern entfernt. Nach einer Woche waren 98 %, nach spätestens zwei Wochen 100 % gelöscht. Aufgrund komplexerer Verfahrensabläufe und der größeren Anzahl beteiligter Akteure verzögerte sich die Beseitigung von Daten im Ausland: Hier waren 73 % aller Inhalte nach einer Woche, nach vier Wochen 97 % gelöscht. Aus diesen Ergebnissen schließt die Bundesregierung, die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten habe sich bewährt. Durch den regelmäßigen Austausch zwischen den Institutionen, die Harmonisierung der Prozesse und eine monatliche Auswertung der Problemfälle sei es gelungen, einen genaueren Überblick über die Dimensionen des Phänomens und die Möglichkeiten zu bekommen, wie Löschungen schnellstmöglich zu erreichen sind. Optimierungswürdig sei hingegen die IT-Unterstützung bei der Kooperation zwischen den Beschwerdestellen und dem BKA; den wünschenswerten Verbesserungen stünden gegenwärtig jedoch Probleme der Finanzierbarkeit gegenüber.

Parallel zu den Löschungsbemühungen unterstützt die Bundesregierung zahlreiche Vorhaben und Institutionen. Beispielhaft genannt werden die Global Alliance against Child Sexual Abuse Online oder das Safer Internet Programm.

Anmerkungen:
Global Alliance against Child Sexual Abuse Online: Von EU-Kommissarin Cecilia Malmström und US-Justizminister Eric Holder initiierte Allianz, der sich bislang neben den 28 EU-Mitgliedstaaten auch Albanien, Australien, Kambodscha, Kanada, Georgien, Ghana, Israel, Japan, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, die Philippinen, Serbien, die Schweiz, Südkorea, Thailand, die Türkei, die Ukraine, die USA und Vietnam angeschlossen haben, um den Kampf gegen Kindesmissbrauch weltweit zu intensivieren und auszubauen.

Safer Internet Programm: 1999 von der EU gestarteter Aktionsplan mit dem Schwerpunkt der Bekämpfung von illegalen, unerwünschten oder schädlichen Inhalten sowie der Förderung eines sicheren Umfeldes.

eco Internet-Beschwerdestelle: http://www.eco.de/services/internet-beschwerdestelle.html

FSM-Beschwerdehotline: http://www.fsm.de/beschwerdestelle

Aufsatz: Löschung von kinderpornographischen Inhalten. Bericht über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs
Autor: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 13. Februar 2014 BPJM Aktuell, 2/2014, S. 3 – 11

Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.