Eltern haften für ihre Kinder

Vor Gericht stehen sich vier große deutsche Tonträgerhersteller als Klägerinnen und die Eltern eines 13-jährigen Sohnes als Beklagte gegenüber. Im Kern des Streits geht es um die Frage, welche Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht über die Internetnutzung von Kindern zu stellen sind. Wie das Gericht entschied, erläutert die Kurzvorstellung des Urteils BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12. Dieser Beitrag steht in unserem Medienarchiv zum Download zur Verfügung. Dieser und weitere Artikel aus der Kategorie Rechtsreport sind in der tv diskurs 66 erschienen. Weiterlesen ...