Die neue Barbie – jetzt in digitalem Gewand

Im Februar 2015 stellte der Spielzeuggigant Mattel auf der New Yorker Toy Fair die Barbie 2.0 vor. Ihr Name: „Hello Barbie“; ihre Fähigkeit: kommunizieren. Ein in fleischfarbigen Kunststoff gegossener „Kleinmädchen-Traum“ oder der Albtraum von Datenschützern und besorgten Eltern? So funktioniert die blonde Quasselstrippe: Sie ist ausgestattet mit Mikrofon, Lautsprecher und WiFi-Schnittstelle. Mit Druck auf einen Knopf an ihrem Gürtel zeichnet sie sämtliche Gespräche und Geräusche der nächsten Umgebung auf. Diese werden dann auf den Cloud-Server eines Partnerunternehmens von Mattel (Toy Talk) übertragen und gespeichert. Weiterlesen ...

Carl Ludwigs heiße Träume – Wird die Bundesprüfstelle zur Versandstelle für Sexfilmsammler?

In einem auf den ersten Blick kuriosen Rechtsstreit hat das Verwaltungsgericht Köln die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) verpflichtet, einem privaten Sammler zur Komplettierung seiner Kollektion einen längst vergriffenen erotischen Unterhaltungsfilm zu liefern. Bei näherem Hinsehen könnte diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen für die Verbreitung indizierter pädophiler, antisemitischer oder anderer jugendgefährdender Medien nach sich ziehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist inzwischen eine Berufungszulassung gegen dieses Urteil beantragt worden. Gegenstand des Verfahrens war ein Film mit dem Titel Carl Ludwigs heiße Träume, den die Prüfstelle in den 1980-er Jahren als jugendgefährdend auf den Index gesetzt hatte. Weiterlesen ...

Do you know YouNow?

Rechtliche Stolperfallen bei der Nutzung von YouNow.
Als Ergänzung zu den Beiträgen YouNow: Think before you stream! und Umgang mit YouNow in der Praxis von der Medienpädagogin Eva Borries geht es im Folgenden detailliert um rechtliche Stolperfallen, in die Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von YouNow tappen können, und um mögliche Gefahren, denen sie sich bei ihrer eigenen „Liveshow“ im Internet aussetzen.
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Verboten, erlaubt, geduldet: Facebook in der Schule

Die schulischen Regeln für die Nutzung sozialer Netzwerke divergieren von Bundesland zu Bundesland: Einige verhängen konsequente Verbote, andere gestatten den Einsatz, in manchen Ländern existieren „Prinzipiell-ja-aber …“-Regelungen. Klärungswürdige Aspekte sind z. B., wie ein Informationsaustausch zwischen Lehrern und Schülern via Facebook stattfinden kann, ob jede Schule eine eigene Onlinepräsenz benötigt oder inwieweit Lehrkräfte mit Schülern „Facebook-Freundschaften“ eingehen sollten. Weiterlesen ...

Löschen statt Sperren

Das Bundesjustizministerium zieht in seinem jüngsten Jahresbericht eine positive Bilanz der Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt. An jedem einzelnen Werktag des Jahres 2012 gingen beim Bundeskriminalamt (BKA) durchschnittlich 25 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Netz ein: 6.209 Anzeigen wurden bearbeitet. In fast neun von zehn Fällen, insgesamt 5.463-mal, führte dieses Verfahren zu amtlichen Löschaufforderungen an Internetprovider im In- und Ausland. Parallel zur konsequenten Strafverfolgung der Täter nach § 184b StGB (Strafgesetzbuch) hatte der Bundestag in seiner 17. Wahlperiode (2009 – 2013) entschieden, bei der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. Denn nur das Löschen entfernt strafbaren Inhalt direkt an der Quelle, sodass erneute Zugriffe wirksam vermieden werden. Weiterlesen ...