Carl Ludwigs heiße Träume – Wird die Bundesprüfstelle zur Versandstelle für Sexfilmsammler?

In einem auf den ersten Blick kuriosen Rechtsstreit hat das Verwaltungsgericht Köln die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) verpflichtet, einem privaten Sammler zur Komplettierung seiner Kollektion einen längst vergriffenen erotischen Unterhaltungsfilm zu liefern. Bei näherem Hinsehen könnte diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen für die Verbreitung indizierter pädophiler, antisemitischer oder anderer jugendgefährdender Medien nach sich ziehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist inzwischen eine Berufungszulassung gegen dieses Urteil beantragt worden. Gegenstand des Verfahrens war ein Film mit dem Titel Carl Ludwigs heiße Träume, den die Prüfstelle in den 1980-er Jahren als jugendgefährdend auf den Index gesetzt hatte. Weiterlesen ...