Ein Rest Unsicherheit
Im Dezember 2015 haben die Ministerpräsidenten der Länder den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ratifiziert. Seitdem liegt er den Länderparlamenten zur Zustimmung vor. Erst nach dieser Zustimmung kann der Entwurf wie geplant am 1. Oktober 2016 in Kraft treten. Ein wesentlicher Bestandteil der Novellierung ist eine Erleichterung für die Zulassung von Jugendschutzprogrammen, die in Zukunft von den Selbstkontrollen anerkannt werden können und für die einige neue Entwicklungsmöglichkeiten – z.B. spezifische Lösungen für Apps oder Smart-TV – aufgezeigt werden. Im Editorial bemängelt Joachim von Gottberg, Chefredakteur der tv diskurs – Verantwortung in audiovisuellen Medien, dass dringend notwendige Anpassungen im Jugendmedienschutz durch Diskussionen in Detailfragen verzögert werden.
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