Auf dem Prüfstand – Jugendmedienschutz in Polen

Der Jugendmedienschutz in Polen befindet sich im Umbruch. Nach dem Beitritt zur EU 2004 wurde vom Nationalen Rundfunkrat KRRiT ein neues Zeichensystem eingeführt, das den Fernsehzuschauern auf den ersten Blick anzeigt, für welche Altersgruppe eine Sendung geeignet ist. Doch nach dem Regierungswechsel 2015 hat die nationalkonservative PiS-Partei Änderungen durchgesetzt, die die Position des KRRiT schwächen.

Der 25. Oktober 2015 markierte für Polen ein einschneidenderes Ereignis, als es sich die meisten damals hatten vorstellen können. Der Tag der Wahl und der Regierungswechsel von der liberalen Bürgerplattform PO zur national-
konservativen PiS (Prawo i Sprawiedliwość – Recht und Gerechtigkeit) um den allgegenwärtigen Jarosław Kaczyński zogen eine Fülle an Entscheidungen und Gesetzen nach sich, die in ihrer Summe erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Polens aufkommen ließen. Diese Folgen haben sich auch in der Medienlandschaft bemerkbar gemacht.
Wer heute, knapp zwei Jahre nach dem Regierungswechsel, einen Blick in die polnischen Nachrichtensendungen wirft, wird eine bemerkenswerte Schwarz-Weiß-Zeichnung feststellen: Schenkt man dem Staatssender TVP Glauben, befindet sich das Land in einem wirtschaftlichen Aufschwung. Die Maßnahmen von PiS, Kaczyński und Ministerpräsidentin Beata Szydło würden greifen, alles wende sich zum Besseren und allein ausländische Kräfte – wahlweise die Europäische Union, konkret deren Ratspräsident Donald Tusk (den Jarosław Kaczyński als seinen Intimfeind betrachtet), oder gerne auch Deutschland versuchten, die neue polnische Blüte im Keim zu ersticken.
Wechselt man hingegen auf der Fernbedienung zum privaten Nachrichtensender TVN, erlangt man einen gänzlich konträren Eindruck: Es gehe bergab mit Polen, das Land befinde sich auf direktem Weg in die Isolation und werde in seiner wirtschaftlichen Entwicklung um Jahre zurückgeworfen, alles aufgrund der Ignoranz und Unfähigkeit der PiS-Partei und deren Führung.
Sich einen objektiven, neutralen Blick zu bewahren, ist für die Polen angesichts dieser Extreme alles andere als einfach. Im öffentlich-rechtlichen und dem Privatfernsehen haben sich zwei Positionen gebildet, die sich inhaltlich gänzlich abstoßen. Von den politischen Veränderungen ist zumindest indirekt auch der Jugendmedienschutz im Land betroffen.

Eckdaten des Jugendmedienschutzes

Über die Situation der Medien in Polen und die Rolle des dortigen Jugendmedienschutzes hat tv diskurs zuletzt im Jahr 2003 berichtet. An den Eckdaten hat sich in den vergangenen 14 Jahren so viel gar nicht geändert: Maßgeblich für die gesetzliche Regelung des Jugendmedienschutzes sind einerseits die Verfassung, in der der Schutz von Kindern vor Gewalt, Brutalität und allen Formen der Ausbeutung vorgegeben wird, und andererseits der Rundfunkstaatsvertrag. In diesem ist festgehalten, dass bestimmte Sendungsinhalte nur zwischen 23.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ausgestrahlt werden dürfen. Dazu zählen u. a. Inhalte, die gegen Moralnormen verstoßen oder Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ihres Geschlechts diskriminieren. Zudem hat der Krajowa Rado Radiofonii i Telewizji (KRRiT), sprich der polnische Rund funkrat im Jahr 2001 eine Regelung angestoßen, die die jugendgefährdenden Inhalte weiter präzisiert: Nicht ausgestrahlt werden dürfen demzufolge Szenen, die Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung zeigen bzw. in denen Personen, die Gewalt anwenden, keine negativen Konsequenzen spüren. Dazu dürfen auch keine erotischen Inhalte vor 23.00 Uhr ausgestrahlt werden sowie Szenen mit vulgärer Sprache oder Inhalt.
Bis Mitte der 2000er-Jahre bestand ein Zeichensystem, das 1999 aus einem Abkommen der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten hervorging. Initiiert wurde damals ein System, das auf den ersten Blick erkenntlich machen sollte, ob ein Programm für Kinder und Jugendliche geeignet ist oder nicht. Dieses System bestand aus drei Symbolen – Kreis, Dreieck und Quadrat –, die farbig unterlegt waren. Kreis auf grünem Grund bedeutete, dass die Sendung für Kinder und Jugendliche geeignet ist. Das Dreieck auf gelbem Grund signa lisierte, dass das Programm nur mit Zustimmung der Eltern gesehen werden darf, und das Quadrat auf rotem Grund stand für Sendungen, die ausschließlich Erwachsenen vorbehalten sind.

Neuerungen und Anpassung nach EU-Beitritt

Nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 kam es zu mehreren Gesetzesänderungen und -ratifizierungen. Schon zuvor wurde ein neues, differenzierteres System ausgearbeitet: An die Stelle geometrischer Formen ist eine Abstufung getreten, mit der sich der KRRiT stärker am Alter der jugendlichen Zuschauer orientiert.
Entwickelt wurden die Regelungen für die Zeit zwischen 6.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends.
Die Fernsehsender sind verpflichtet, ihre Sendungen während der gesamten Laufzeit mit diesen für die jeweilige Altersklasse zutreffenden Symbolen zu kennzeichnen. Programme, die keinen altersbedingten Einschränkungen unterliegen, werden heute mit einem lachenden Gesicht auf grünem Grund markiert. Sendungen, die für Kinder ab 7 Jahren, aber ohne zeitliche Einschränkung geeignet sind, bekommen eine 7 auf blauem Grund, Sendungen für Kinder ab 12 Jahren und ohne zeitliche Einschränkung eine 12 auf grünem Grund. Programme, die nur Jugendliche ab 16 Jahren sehen sollten und die erst nach 20.00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, werden mit einer 16 auf orangefarbenem Grund gekennzeichnet. Sendungen, die nur für Zuschauer über 18 Jahren geeignet sind, erhalten einen Schlüssel auf rotem Grund.

Ausgenommen von dieser Kennzeichnung sind grundsätzlich Nachrichtensendungen, Werbung, Teleshopping-Sendungen, Sportübertragungen sowie Programme, die interaktive Inhalte transportieren, also z. B. während der Ausstrahlung Kommentare von Facebook oder Twitter einblenden.
Seit Mai 2005 ist zudem gesetzlich festgehalten, dass die Einblendungen der Altersklassifizierungen durchgehend, also während des gesamten Programms zu sehen sein sollen. Zusätzlich kann vor Beginn der jeweiligen Sendung als Voice-over darauf hingewiesen werden, welche (seelischen) Folgen die kommende Sendung für Kinder und Jugendliche haben kann, deren Alter unter der empfohlenen Klassifizierung liegt. Diese Voice-over ist allerdings eine Kann-Option und freiwillig, die Sender müssen dieses Mittel nicht einsetzen.
Die Verordnungen zum Jugendmedienschutz sind in Art. 18, Abschnitte 4 – 5b des Rundfunk- und Fernseh-Gesetzes festgehalten, während die Kriterien zur Einstufung von Sendungen in einer KRRiT-Verordnung vom 23. Juni 2005 festgelegt sind. Die oben beschriebenen Symbole, aus denen hervorgeht, an welche Zielgruppe sich die Sendung richtet, wurden letztmalig in einer Verordnung vom 12. Juli 2011 modifiziert.
Bei Radioübertragungen sind die Rundfunksender dazu verpflichtet, im Falle einer Sendung, die nur für Hörer ab einer bestimmten Altersgruppe geeignet ist, vorab eine mündliche Ankündigung hinsichtlich dieser Klassifizierung zu geben.
Der Rundfunkrat kontrolliert regelmäßig Fernseh- und Radioprogramme bezüglich der Einhaltung der Vorgaben durch die Sender. Allerdings gibt der KRRiT lediglich an, dass „alle Arten von Überwachungsverfahren vorhanden sind, um die Einhaltung der zwei Hauptregeln des Minderjährigenschutzes (Altersklassifizierung und Ausstrahlungszeit) zu überprüfen“. Wie genau diese Überwachungsverfahren aussehen, wird jedoch nicht ausgeführt. Sollten aber Verstöße festgestellt werden, behält sich der KRRiT vor, Sanktionen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den entsprechenden Sender einzuleiten.

Zäsur nach dem Regierungswechsel

Schon im Dezember 2015 hat die neu gewählte Regierung Maßnahmen veranlasst, die vor allem das Gesicht der öffentlich-rechtlichen Medien in Polen nachhaltig verändern sollten. In den letzten Tagen des Jahres beschloss der Senat ein neues Mediengesetz. Die öffentlich-rechtlichen Medien wurden demnach in sogenannte „nationale Kulturinstitute“ umgewandelt, die Vorstands- und Aufsichtsgremien der Sender, so eine der Konsequenzen, werden nicht mehr vom Rundfunkrat, sondern vom Minister für Staatsvermögen benannt. Die Verträge der bis zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Intendanten liefen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes aus. Die Direktoren von gleich vier Sparten des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders TVP reichten daraufhin ihren Rücktritt ein – womit sie letztlich ihren Entlassungen zuvorkamen. Verteidiger dieser Maßnahmen merken an, dass die Besetzung von Stellen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk Polens schon immer politisch motiviert war. Doch war dabei stets ein gewisses Gleichgewicht gewahrt – Rundfunk- und Aufsichtsräte waren parteiübergreifend gemischt, zudem konnten die Mitglieder nicht vor Ablauf ihrer jeweiligen Amtszeit einfach abgesetzt und ausgetauscht werden.
Das neue Gesetz war provisorisch. Durch eine weitere Gesetzesänderung gingen die Kompetenzen ein halbes Jahr später, im Juni 2016, vom Minister für Staatsvermögen an den Rada Mediów Narodowych (RMN), also den Nationalen Medien rat über. Der RMN ist eine neu geschaffene Institution, die ebenfalls die Beaufsichtigung der öffentlich-rechtlichen Medien zur Aufgabe hat. Die Befugnisse des RMN überschneiden sich z. T. mit denen des Nationalen Rundfunkrates, teilweise wurden sie aber auch ganz vom RMN übernommen, wodurch der KRRiT zwangsläufig an Bedeutung und Einfluss verlor.
Der Medienrat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen drei vom Sejm bestimmt werden, die anderen zwei vom Präsidenten. Kernkompetenz des RMN ist die Verteilung von Konzessionen für TV- und Radiosender, er hat aber auch das Recht, Programminhalte zu steuern. Im Gegensatz zum KRRiT besitzt die neue Institution zudem auch Befugnisse, die Polnische Presseagentur zu beaufsichtigen.

Massive Eingriffe

Der Jugendmedienschutz ist von all diesen Gesetzesänderungen und Umstrukturierungen auf dem Papier erst einmal unangetastet. Die stückweise Institutionalisierung der öffentlich-rechtlichen Medien hat nichtsdestoweniger auch weitreichende Folgen hinsichtlich der Beurteilung und Einordnung einzelner Sendungen in den Programmen. Plastisches Beispiel hierfür sind die Geschehnisse um die TV-Erstausstrahlung des weltweit hochgelobten Spielfilms Ida (2013), der zuvor zahlreiche nationale und internationale Preise gewann und bei der Oscar-Verleihung 2015 als bester fremdsprachiger Film des Jahres ausgezeichnet wurde.

Ida erzählt von einer jungen Frau in den 1960er-Jahren, die Nonne werden möchte, nach dem Erreichen ihrer Volljährigkeit jedoch erfährt, dass sie eigentlich Jüdin ist. Sie sucht ihre einzige noch lebende Verwandte auf, eine desillusionierte Tante, die als ehemals angesehene Richterin bei den Machthabern in Ungnade gefallen ist, und will von ihr mehr über die Vergangenheit ihrer Familie erfahren. Der Film von Regisseur Paweł Pawlikowski ist ein differenziertes Porträt einer jungen Frau auf der Suche nach ihren Wurzeln und sich selbst, das u. a. auch den Antisemitismus im sozialistischen Polen der 1960er-Jahre thematisiert und nicht unerwähnt lässt, dass während des Zweiten Weltkrieges Juden von polnischen Kollaborateuren vertrieben und getötet wurden.
Der nationalkonservativen Regierung waren diese Aspekte offenkundig jedoch ein Dorn im Auge. Als Ida im Februar 2016 seine Erstausstrahlung im polnischen Fernsehen hatte, wollte man den Film nicht für sich selbst sprechen lassen. Vorangestellt wurde eine zwölfminütige Sondersendung, in der sich die Sendervertreter Krzysztof Kłopotowski (TVP Kultura) und Piotr Gursztyn (TVP Historia) sowie Maciej Świrski „kritisch mit Ida auseinandersetzten“. Świrski ist Vorsitzender der „polnischen Antidiffamierungsliga“ (Reduta Dobrego Imienia), die dafür bekannt ist, jedes kritische Wort über Polen als unpatriotischen Angriff zu werten. In den Anmerkungen der drei Kommentatoren wurde herausgehoben, dass das Nachkriegspolen in Ida falsch dargestellt werde und das gezeichnete Bild polnischer Bürger während des Zweiten Weltkrieges zu negativ sei. Zudem habe der Film den Oscar nur gewonnen, weil er aus der Sicht von Juden erzählt werde. Als Ida nach dieser „Aufklärung“ schließlich ausgestrahlt wurde, stellte man Texttafeln voran, die den Eindruck vermittelten, dass sie zum Film gehören. Inhalt: historische Verweise, dass Polen während der Besatzungszeit nicht an der Verfolgung von Juden mitgewirkt hätten, sondern vielmehr daran beteiligt gewesen seien, unter Einsatz ihres eigenen Lebens jüdischen Mitbürgern bei der Flucht zu helfen. Dieser – für den Zuschauer nicht ohne Weiteres zu erkennende – Eingriff in den Film als eigenständiges Kunstwerk zog massiven Protest nach sich – an die hundert Filmschaffende und -kritiker in Polen echauffierten sich in einem Protestbrief, die Gewerkschaft der Filmregisseure prangerte die „manipulativen Propagandapraktiken“ der Senderverantwortlichen an und die Europäische Filmakademie, die Ida zuvor ebenfalls mit mehreren Preisen ausgezeichnet hatte (u. a. als Bester Film des Jahres 2014) stellte heraus, dass die einseitige, manipulative Diskussion über den Film nicht akzeptiert werden könne. Pawlikowskis Ida ist der erste polnische Film, der einen Oscar als bester fremdsprachiger Film erhalten hat. Weder Roman Polański noch Andrzej Wajda war dies zuvor gelungen. Klassifiziert wurde Ida vom KRRiT als für Kinder ab 12 Jahren und ohne zeitliche Einschränkung geeignet. Doch da die politische Führung des Landes nicht mit dem Inhalt des Films einverstanden war, wurde Ida im wenig beliebten TVP2 „versteckt“ (und nicht im populäreren TVP1 gesendet). Und aufgrund der vorangestellten Sondersendung verschob sich der Start des Films auf beinahe 23.00 Uhr – obwohl er mit einer 12 auf grünem Grund ausgestrahlt wurde.

 

Dieser Beitrag ist in der aktuellen tv diskurs 3/2017 (Ausgabe 81) Das überforderte Ich. Medien und das Gefühl einer bedrohlichen Welt erschienen und ist hier als PDF abrufbar.

Über Jens Dehn

Jens Dehn studierte Film- und Theaterwissenschaft sowie Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2007 arbeitet er als freier Journalist für Print- und Onlinemedien und schreibt hauptsächlich über Film und Fernsehen.

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2 Kommentare zu “Auf dem Prüfstand – Jugendmedienschutz in Polen

  1. „Bis Mitte der 2000er-Jahre“ – müsste das nicht eigentlich „Bis Mitte der 2010er-Jahre“ heißen? Denn Kreis und Dreieck habe ich bei TVP auch noch nach 2010 gesehen.

    1. Das entsprechende Gesetz kam Mitte der 2000er, wurde aber mehrfach modifiziert, letztmalig im Juli 2011. Da ich im Text nicht zu sehr ins Kleine gehen wollte, habe ich es abgekürzt und nicht so detailliert ausgeführt. Es gibt aber z.B. heute noch Fernsehzeitschriften, die in ihren Programmübersichten das alte Zeichensystem benutzen, womöglich haben Sie es deshalb noch so in Erinnerung…
      (Antwort des Autors)

      Mit freundlichen Grüßen