Hybridfernsehen. Die neue Dimension der Medienkonvergenz

Dass es sie gibt, pfeifen die Spatzen schon seit einiger Zeit von den Dächern. Mediale Angebote, früher in Inhalt, Form und Qualität fein säuberlich nach Vertriebswegen getrennt, sind nun im Kino, auf DVD oder im Fernsehen zu konsumieren. Im Internet bekommt man, wenn auch zuweilen illegal, ohnehin alles, was einen interessiert. Bezüglich der Nutzung sprechen alle Untersuchungen dafür, dass das Internet – als das konvergenteste Medium – gerade bei Jugendlichen immer beliebter wird. Es dient der Unterhaltung, die nicht an Sendezeiten gebunden ist, der Information über Politik, neue Produkte oder Trends genauso wie der Kommunikation in sozialen Netzwerken. Bisher findet die Mediennutzung aber noch mit unterschiedlichen Geräten statt. Genau das soll sich nun durch den Hybridfernseher ändern. Schließlich bietet er nicht nur den Zugang zu Fernsehsendern und Internetangeboten in einem Gerät, sondern dank ihm wird es möglich, dass beides ineinandergreift und sich gegenseitig optimal ergänzt. Der bisher etwas abstrakt anmutende Begriff der Medienkonvergenz wird nun konkret und mit diesem Gerät erlebbare Wirklichkeit.
Wer sein mediales Leben linear verbringen will, kann das ebenso verwirklichen wie derjenige, der den Zeitpunkt für das Ansehen seiner Lieblingsserie selbst bestimmen will. Während der Zuschauer jetzt noch entscheidet, ob er seine Inhalte aus dem Übertragungsweg „Fernsehen“ oder „Internet“ bekommt, werden die Geräte der Zukunft durch Bewegung oder Sprache gesteuert. Wer also einfach sagt „Tatort“ oder „GZSZ“ bekommt einfach den Inhalt, woher, spielt keine Rolle. Auch der bisher noch erkennbare Qualitätsunterschied in Bild und Ton wird sich zunehmend angleichen.
Für die Medienregulierung, unter anderem im Bereich des Jugendschutzes, könnte dies allerdings zum Problem werden. Denn wenn in Zukunft Fernsehen und Internet als Verbreitungsweg völlig verschmelzen, wird die hohe Regulierung im Fernsehen, gemessen am sehr reduziert regulierbarem Internet zunehmend sinnlos.
Dennoch: Die einen scheinen sich von der strengen Regulierung bei den klassischen Vertriebswegen ebenso wenig verabschieden zu wollen wie die anderen bereit sind, für das Internet mit Blick auf die Freiheit eine sehr sanfte Selbstklassifizierung zu etablieren. Der Hybridfernseher macht diese Regelungswidersprüche nun überdeutlich. Betätigt man den Fernsehknopf, darf man beispielsweise den vierten Teil der Harry-Potter-Filme im Tagesprogramm nicht ungeschnitten sehen, weil dadurch das Wohl jüngerer Kinder tangiert wäre. Drückt man den Knopf „Internet“, darf der Film jederzeit geladen und angesehen werden, solange er nicht im Umfeld von Kinderprogrammen angeboten wird. Pornografie ist über den Fernsehzugang rechtlich tabu, über den Internetzugang dagegen immerhin in geschlossenen Benutzergruppen legal erhältlich – abgesehen davon, dass sich Angebote aus dem Ausland oder illegale Portale ohnehin nicht um deutsche Gesetze scheren.
Was ist zu tun? Sollen wir einfach das weiterhin regulieren, was regulierbar ist und vor dem anderen die Augen verschließen? Oder wollen wir auch für das Internet strenge Normen festschreiben, von denen wir gleichwohl wissen, dass sie nicht einhaltbar oder kontrollierbar sind? Sind technische Jugendschutzsysteme eine sinnvolle und seriöse Antwort? Oder wollen wir lieber durch Informationen über Inhalte Eltern und Jugendliche in die Lage versetzen, selbst zu entscheiden, was sie ertragen und verarbeiten können, statt sie durch Verbote zu bevormunden? Es wird Zeit, hierüber nachzudenken und über Konsequenzen zu diskutieren.

 

Anmerkung der Redaktion:
Heute in einer Woche findet die nächste medien impuls „Hybridfernsehen – die mediale Synthese statt.
Die Anmeldung ist noch bis zum 18.11.2012 möglich.

Über Joachim von Gottberg

Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs. Von 1985 bis April 1994 war er als Ständiger Vertreter der OLJB bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, von April 1994 bis 2019 führte er die FSF als Geschäftsführer. Daneben bekleidet Joachim von Gottberg seit 2006 eine Honorarprofessur für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam und seit 2015 außerdem eine Vertretungsbefestigung für den Bereich Medien und Kommunikationswissenschaften in Halle.

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1 Kommentar zu “Hybridfernsehen. Die neue Dimension der Medienkonvergenz

  1. Als Selbstkontrolleinrichtung müssen Sie das geltende Recht beachten. Die Kritik richtet sich vielmehr gegen die Medienpolitik bzw. die Parlamente. Hier empfiehlt es sich, in Bezug auf den JMStV Beschwerden an die Staatskanzleien der Länder zu übersenden, die für die Medienpolitik zuständig sind. ——–ich denke nur Aufklärung der Eltern hilft!