Ist Jugendschutz noch ein zeitgemäßes Verfassungsziel?

Im Gespräch mit Uwe Conradt, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland, erläutert Prof. Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), warum auch in Zeiten von digitalen Assistenten, Streaming-Diensten und zahlreichen On-Demand Services der Jugendschutz im Fernsehen ein zeitgemäßes Verfassungsziel ist im Hinblick auf die Qualitätssicherung von Informationen und Entertainment.

Im Gegensatz zum Rundfunk, bei dem auch heute noch viele Inhalte nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, wäre im Internet eigentlich nichts so einfach wie die Kontrolle und damit die Verfolgung rechtswidriger Inhalte. Wie kommt es, dass trotzdem – zumindest gefühlt – der Rundfunk stärker in die Verantwortung genommen wird? Und wie wird die Digitalisierung das Aufgabenfeld des Jugend(medien)schutzes verändern? Stichwort: VR, AR und Holographien – Welche Technologien werden künftig die Arbeit der FSF mitbestimmen?

Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).