Der Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wird seit einem Jahr diskutiert und soll, wenn alles gut geht, Mitte 2016 in Kraft treten. Aber so ganz ohne Stolpersteine geht es auch diesmal nicht. Aktuell bremsen nicht Die Grünen oder DIE LINKE, die durch Jugendschutzprogramme die Freiheit des Internets in Gefahr sehen, sondern der Bund, der plötzlich selbst in einem Arbeitspapier seine Vorstellungen über die Zukunft des Jugendschutzes zum Besten gibt.
Aus seiner Sicht ist die Trennung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nach Vertriebswegen der Medien nicht mehr zeitgemäß. Schon lange wird von vielen Seiten bemängelt, dass derselbe Inhalt je nach Vertriebsweg in die Zuständigkeit unterschiedlicher Selbstkontrollen fällt und die Aufsicht für Trägermedien bei den Obersten Landesjugendbehörden, für elektronisch verbreitete Medien hingegen bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) liegt. Diese Situation verhindert beispielsweise, dass Freigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) auch gelten, wenn derselbe Inhalt im Kino oder auf DVD ausgewertet wird. Der Bund beabsichtigt, sich mit den Ländern darauf zu einigen, eine „bundeseinheitliche Rahmensetzung für die Bewertung von allen Medieninhalten“ zu schaffen. Den Ländern bliebe dann der Vollzug der Bestimmungen. Allerdings wird im Entwurf des JMStV – wenn auch nach langer und schleppender Diskussion – die Übernahme von Freigaben beispielsweise der FSF durch die Obersten Landesjugendbehörden vorgesehen, sodass die Freigabe einer Selbstkontrolle in allen Vertriebsformen gilt. Doch das geht nur, wenn die Freigaben durch die KJM bestätigt worden sind. Ob das ein praktikabler Weg ist, wird sich zeigen. Derzeit sieht es jedenfalls so aus, als wären alle Beteiligten bereit, für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.
Auch im Hinblick auf die Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Internet hat der Bund große Pläne. Dabei geht es ihm sowohl um Jugendschutz als auch um Datensicherheit in sozialen Netzwerken. „Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe zur Selbstbefähigung und Schutz im Umgang mit lnteraktionsrisiken wie z. B. Cybermobbing und Cybergrooming, bei der ungewollten Konfrontation mit verstörenden Inhalten und Datenmissbrauch. Öffentliche Informations- und Beratungsangebote und Maßnahmen der Medienkompetenzförderung müssen deshalb um angemessene Vorsorgemaßnahmen der Anbieter der von jungen Menschen besonders intensiv genutzten jugendschutzrelevanten Plattformen ergänzt werden.“ Außerdem strebt der Bund an, die Aktivitäten international kompatibel und – so gut es geht – verbindlich zu machen. Umsetzen will er das durch „Verhaltenskodizes der Selbstkontrollen, ein jugendgerechtes Beschwerdemanagement und Angebote zur freiwilligen Alterseinstufung von Inhalten, die mit technischen Schutzoptionen verzahnt sind.“
Das alles liest sich gut, ist jedoch von der Umsetzung in einen Gesetzestext weit entfernt. Und da gerade in der internationalen Zusammenarbeit aufgrund der erheblichen kulturellen Unterschiede der Teufel im Detail liegt, kann der Bund die Rechnung nicht ohne den Wirt, nämlich die EU und die anderen Mitgliedsländer, machen. Der Bund setzt auch auf internationale Selbstkennzeichnungen, von denen niemand weiß, ob deutsche Nutzer damit zurechtkommen. Der Wunsch, auf diese Weise möglichst viele Alterseinstufungen anbieten zu können, lässt zudem die Frage offen, ob Kinder und Eltern damit etwas anfangen können. Hier wäre eine neutrale Evaluierung dringend vonnöten. Zudem ist unklar, ob statt oder zumindest neben einer Altersklassifizierung auch Informationen über die Gefährdungsrisiken gegeben werden können, auf deren Grundlage Eltern und Kinder selbst eine adäquate Einschätzung vornehmen können. Hier scheint insgesamt noch erheblicher Diskussionsbedarf zu herrschen. Die Länder sind mit einem Gesetzentwurf, der immerhin in einigen Punkten eine Verbesserung darstellt, zweifellos weiter als der Bund. Daher wäre es auf jeden Fall wichtig, wenn die Länder ihr Vorhaben zu Ende bringen. Anschließend können Bund und Länder in Ruhe über eine grundlegende Reform des Jugendschutzes verhandeln.
Das hier veröffentlichte Editorial erscheint in der aktuellen Ausgabe der tv diskurs 73, 3/2015 Ausnahmezustand. Unser Umgang mit medialen Darstellungen von Krisen und Katastrophen und ist als Podcast auf unserer Website abrufbar.