Bildstrecke zum medien impuls: Nach der Reform ist vor der Reform

Die Veranstaltungsreihe der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM) fand am 26. November 2015 in der Bertelsmann Repräsentanz in Berlin statt.

Beim gestrigen medien impuls ging es um die Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages: Nach der Reform ist vor der Reform: Bund und Länder streben eine umfassende Reform des Jugendschutzes an – aber welche?

Die Grundidee des gesetzlichen Jugendmedienschutzes lässt sich in der modernen Medienlandschaft nur noch zu einem kleinen Teil realisieren. Inhalte, die durch sachverständige Ausschüsse als jugendgefährdend oder für bestimmte Altersgruppen als beeinträchtigend identifiziert werden, sollen durch gesetzliche Vertriebsbeschränkungen so gut es geht von den Betroffenen ferngehalten werden. Was im Kino zumindest theoretisch noch einigermaßen gut funktioniert, versucht man bei DVDs durch Abgabebeschränkungen und im Fernsehen durch Sendezeitbeschränkungen umzusetzen. Im Internet lassen sich die gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der Masse an Inhalten und der internationalen Verbreitung noch schwerer durchsetzen.

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medien impuls von FSM und FSF am 26.11.2015 mit dem Titel: Nach der Reform ist vor der Reform: Bund und Länder streben eine umfassende Reform des Jugendschutzes an – aber welche? 1. Reihe v.l.n.r.: Claudia Mikat (FSF), Otto Vollmers (FSM), Joachim von Gottberg (FSF) © FSFDie Medienpolitik bemüht sich seit 2010, durch eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) eine Antwort auf die Anarchie des Jugendschutzes im Netz zu finden. Formal anerkannte Jugendschutzprogramme sollen es richten, dass Kinder und Jugendliche  nur noch bestimmte, altersgerechte Inhalte sehen. Inzwischen hat sich im klassischen Jugendschutz herumgesprochen, dass ein gesetzlicher Schutz im Internet ohne technische Filter nicht zu realisieren ist. Die aktuelle JMStV-Reform, die mittlerweile in der Endphase steckt, setzt immer noch in wenig veränderter Form auf Jugendschutzprogramme.

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Welche Richtung wird der gesetzliche Jugendmedienschutz von morgen einschlagen? Sind Anbieterkennzeichnungen und technische Filter ein sinnvoller Weg? Und wie kann man erreichen, dass diese von Eltern genutzt werden? Sollen wir uns vom Prinzip der Gremienentscheidung und der gesetzlichen Vertriebsbeschränkung verabschieden?

medien impuls von FSM und FSF am 26.11.2015 mit dem Titel: Nach der Reform ist vor der Reform: Bund und Länder streben eine umfassende Reform des Jugendschutzes an – aber welche? Diskussion: Digital ist besser? Möglichkeiten und Grenzen technischer Jugendschutzlösungen mit (Moderatorin Christine Watty) v.l.n.r.: Daniela Hansjosten (Mediengruppe RTL Deutschland und JusProg), Dr. Rolf Bardeli (Fraunhofer-Institut), Stephan Dreyer (Hans-Bredow-Institut), Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwälte) © FSFDer Jugendmedienschutz steht vor einer wichtigen Weichenstellung, und das Ergebnis entscheidet darüber, ob er auch in Zukunft noch eine Existenzberechtigung haben wird. Wir brauchen also eine umfassende und wohl überlegte Reform. Derzeit weiß allerdings niemand ganz genau, wie sie im Detail aussehen soll.

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medien impuls von FSM und FSF am 26.11.2015 mit dem Titel: Nach der Reform ist vor der Reform: Bund und Länder streben eine umfassende Reform des Jugendschutzes an – aber welche? Fragen aus dem Publikum. Am Mikro: Joachim von Gottberg (FSF) © FSFMehr Informationen zu den Referenten und Impulsen auf der FSF-Website.
Die Pressemitteilung gibt es hier.

Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).