Umgang mit ungewollten Bildern

Der Kinder- und Jugendmedienschützer steht mitunter vor gravierenden Problemen. Eines davon ist die ungewollte Konfrontation mit medialen Inhalten. Er sieht Bilder, die er nie sehen wollte, erfährt Dinge, die er nie wissen wollte. Der Schutz vor ungewollter Konfrontation – immerhin eines der Ziele des Systems Kinder- und Jugendmedienschutzes – gilt aufgabenbedingt nicht für dessen Protagonisten. In den meisten Fällen ist der Schützer durch Training und Berufsalltag hart geworden, erträgt, natürlich ohne die professionelle Sensibilität verloren zu haben, vieles und mitunter stoisch. Doch manchmal gerät auch er an seine Grenzen, beispielsweise, wenn Realität auf besondere Art medial nach ihm greift.

Dies geschieht regelmäßig in Formaten, in denen das Unglück anderer zum Gegenstand eines, mit freundlicher Zurückhaltung bezeichnet, obskuren Unterhaltungsinteresses wird. Menschen werden zu Unterhaltungszwecken Stress- und Extremsituationen ausgesetzt und dabei gefilmt. Filmaufnahmen von menschlichen Dummheiten und Missgeschicken, Unfällen und Katastrophen oder Verbrechen werden in unterhaltender Absicht kompiliert und kommentiert. Es gibt harmlose Ausprägungen dieser medialen Desasterjahrmärkte und Gruselkabinette wie „Verstehen Sie Spaß?“ und „Upps! Die Pannenshow“ oder etwas weniger harmlose wie „Homewrecker“ oder „Stankervision“.

Grenze der Unterhaltung

Schwierig werden jedoch die Formate, in denen das gezeigte seelische oder körperliche Leiden von Menschen einen besonders schweren Grad erreicht, oder der Zuschauer sich gar dem Sterben von Menschen gegenüber sieht bzw. dieses vermuten kann. Formate wie „Scare Tactics“, „Zerstört in Sekunden“,„Scared“, „Echt hart – Menschen am Limit“ oder „Ridiculousness“ präsentieren mitunter Clips, die in diesen problematischen Grenzbereich vorstoßen. Der Jugendmedienschutz nennt diesen Bereich „Verletzung der Menschenwürde“ und nicht selten steht der FSF-Prüfer hier vor einem Dilemma.

Die Menschenwürde ist ein hohes Gut, das vom Gesetz in besonderem Maß geschützt wird. Ebenso liegen die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung aus gutem Grund sehr hoch. Hätte sie doch zwangsläufig die sogenannte Sendeunzulässigkeit, also ein Ausstrahlungsverbot, zur Folge – ein massiver Eingriff in die vom Grundgesetz Artikel 5 garantierte und beschränkte Meinungsfreiheit. Eine Entscheidung darüber obliegt deshalb nicht mehr der FSF, hier wird der Jurist angerufen. Während dieser für eine Menschenwürdeverletzung zweifelsfrei und eindeutig die besondere Schwere des Unglücks in der Auswirkung auf den Menschen oder gar den Tod konstatieren und die Ausstellung des Leidens als Mittelpunkt der medialen Präsentation beschreiben muss, reicht dem FSF-Prüfer nicht selten die Andeutung dessen. Er ‚hört‘ die Todesangst in der Stimme der Frau, die in ihrem Auto sitzt und um Hilfe schreit, als es sich bei einer Überschwemmung mit Wasser füllt, er ‚weiß‘, dass der gerade gesehene Unfall nicht so glimpflich abgelaufen sein kann, wie der Kommentar zu relativieren versucht, und er ‚ist sich sicher‘, dass dieses Unglück keiner überlebt haben kann.

Es sind erschreckende Bilder von furchtbaren Geschehnissen, die den Zuschauer mittlerweile über den Bildschirm erreichen können. Was sich die Nachrichtenbranche in der Regel noch versagt, findet in der Unterhaltungsbranche bereits seinen Weg.

Blick in den Abgrund

Als Anfang 2002 der Journalist Daniel Pearl in Karatschi durch eine damals unbekannte islamistische Terrorgruppe enthauptet wurde, stellten die Mörder bald darauf die Bilder um die grausame Tat ins Internet. Lediglich eine Abfrage und zwei Mausklicks dauerte es, bis man vor der Entscheidung stand, diese Bilder einer furchtbaren Realität anzusehen, die Büchse der Pandora zu öffnen oder nicht. Einem Menschen dabei zusehen, medial oder real, wie er real und gewaltsam zu Tode kommt, gehört noch immer zu den großen Tabus. Bilder von realer Gewalt oder dem gewaltsamen Tod eines Menschen bleiben nicht zu ertragen.

Die Büchse ist weit geöffnet und nicht mehr zu verschließen. Es sei denn, es gäbe plötzlich keinen Strom mehr.

 

Über Matthias Struch

Matthias Struch studierte Kunstgeschichte und Neuere Geschichte in Braunschweig, Halle und Berlin; seit 1994 im Kinder- und Jugendmedienschutz tätig: FSK, FSF (seit 2007 als Hauptamtlicher Prüfer); seit 1998 Kurator und Kustos am Filmmuseum Potsdam; seit 2003 Mitglied in der Nominierungskommission und Jury für den Adolf-Grimme-Preis; Veröffentlichungen zur Film- und Fernsehgeschichte (NS-Film, DEFA, DFF), zur Zensurgeschichte u.a.