Der Weg eines Films

Die Programmprüfung ist der wesentliche Aufgabenbereich der FSF. Geprüft wird das Fernsehprogramm insbesondere hinsichtlich des Gehalts an Gewalthandlungen und sexuellen Darstellungen, von dem die Altersfreigabe und damit die zulässige Sendezeit abhängt. Seit der Erweiterung ihrer Anerkennung als Selbstkontrolle für Telemedien (März 2012) gelten die FSF-Freigaben auch für fernsehähnliche Programme im Internet. Wie sieht er nun aber konkret aus – der Weg eines Films? Und wie der Tag eines Jugendschützers beim Sender? Auf die erste Frage gibt es heute und hier die Antwort – Interviews mit Jugendschützern unserer Mitgliedssender folgen in die nächsten Wochen!

Beim Sender

Ein Fernsehsender hat einen Fernsehfilm aus den USA eingekauft, der noch nicht in Deutschland gezeigt und durch keine Jugendschutzinstitution begutachtet wurde. Die Jugendschutzbeauftragte des Senders sichtet das Programm. Weil der Film einige Gewaltszenen enthält, die für die beabsichtigte Ausstrahlung im Hauptabendprogramm um 20.15 Uhr bedenklich sein könnten, ist die geplante Sendezeit nicht unproblematisch, denn hier ist von den Voraussetzungen ab 12-Jähriger auszugehen. Der Film soll der FSF vorgelegt werden.

Eine zeitnahe Ausstrahlung ist geplant, und die Informationen zur Programmierung müssen den Programmzeitschriften mitgeteilt werden. Es ist also Eile geboten. Die Jugendschutzbeauftragte vereinbart mit den FSF-Mitarbeiterinnen in der Disposition einen Prüftermin für die folgende Woche.

Die Jugendschutzbeauftragten der Mitgliedssender haben eigene Zugänge zur FSF-Datenbank. Dort trägt unsere Jugendschutzbeauftragte nun die wesentlichen Informationen zur Identifizierung des Programms (Produktionsland und -jahr, Laufzeit, Kurzinhalt u.a.) und vor allem die gewünschte Freigabe und Sendezeit ein. Sie weist im Bemerkungsfeld noch einmal auf die geplante zeitnahe Ausstrahlung hin. Hätte sie den Film schon um ein paar Szenen gekürzt, müsste sie auch das Schnittprotokoll hinzufügen.

Der Transfer zur FSF
Der Film wird via Online-Datentransfer auf den FSF-Server gelegt. Er könnte auch als DVD per Post oder Kurier zur FSF-Geschäftsstelle nach Berlin  geschickt werden, aber wie bereits erwähnt: Eile ist geboten.

FSF-Programmprüfung © sh/fsf
FSF-Programmprüfung © sh/fsf

In der Prüfung
Zum vereinbarten Termin wird der Film durch einen Prüfausschuss gesichtet. In unserem Beispiel wird mit 4:1 Stimmen für eine Freigabe ab 12 Jahren unter einer Schnittauflage entschieden. Nach Auffassung der Ausschussmehrheit ist eine Gewaltszene zu drastisch und ängstigend für die Altersgruppe, so dass eine Kürzung für notwendig erachtet wird. Die Minderheit hatte sich für eine Freigabe ab 12 Jahren ohne Auflagen ausgesprochen, weil die Szene dramaturgisch eingebunden sei und von der Altersgruppe verkraftet werden könne.

Wieder beim Sender
Direkt nach der Prüfung erhält die Jugendschutzbeauftragte eine E-Mail mit der Mitteilung, dass das Prüfergebnis und die Kurzbegründung in der Datenbank einsehbar sind. Dort liest sie die Begründung der Entscheidung und kann anhand des Stimmverhältnisses die Chancen einer Berufung einschätzen.

In unserem Beispiel entscheidet sich die Jugendschutzbeauftragte gegen ein Berufungsverfahren, auch weil sie die geforderte Schnittbearbeitung nachvollziehbar begründet findet. Anhand der Timecode-Angaben im Gutachten wird die Bearbeitung durchgeführt, und der Film kann zum beabsichtigten Termin ausgestrahlt werden.

Und wie sieht der Tag eines Jugendschützers beim Sender aus? Auf diese Frage folgt kommenden Mittwoch die Antwort – wenn uns Herr Pridat, Jugendschützer bei MTV, VIVA und Comedy/Nick, Rede und Antwort steht.

Weitere interessante Infos rund um die FSF-Programmprüfung finden sich auf unserer Website unter http://fsf.de/programmpruefung/.

Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).