Nach der Reform ist vor der Reform
Bund und Länder streben eine umfassende Reform des Jugendschutzes an – aber welche?
Die Grundidee des gesetzlichen Jugendmedienschutzes lässt sich in der modernen Medienlandschaft nur noch zu einem kleinen Teil realisieren. Inhalte, die durch sachverständige Ausschüsse als jugendgefährdend oder für bestimmte Altersgruppen als beeinträchtigend identifiziert werden, sollen durch gesetzliche Vertriebsbeschränkungen so gut es geht von den Betroffenen ferngehalten werden. Was im Kino zumindest theoretisch noch einigermaßen gut funktioniert, versucht man bei DVDs durch Abgabebeschränkungen und im Fernsehen durch Sendezeitbeschränkungen umzusetzen. Im Internet lassen sich die gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der Masse an Inhalten und der internationalen Verbreitung noch schwerer durchsetzen.
Die Medienpolitik bemüht sich seit 2010, durch eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) eine Antwort auf die Anarchie des Jugendschutzes im Netz zu finden. Formal anerkannte Jugendschutzprogramme sollen es richten, dass Kinder und Jugendliche nur noch bestimmte, altersgerechte Inhalte sehen. Inzwischen hat sich im klassischen Jugendschutz herumgesprochen, dass ein gesetzlicher Schutz im Internet ohne technische Filter nicht zu realisieren ist. Die aktuelle JMStV-Reform, die mittlerweile in der Endphase steckt, setzt immer noch in wenig veränderter Form auf Jugendschutzprogramme.
Welche Richtung wird der gesetzliche Jugendmedienschutz von morgen einschlagen? Er steht vor einer wichtigen Weichenstellung, und das Ergebnis entscheidet darüber, ob er auch in Zukunft noch eine Existenzberechtigung haben wird. Wir brauchen also eine umfassende und wohl überlegte Reform. Derzeit weiß allerdings niemand ganz genau, wie sie im Detail aussehen soll. Darüber werden wir beim medien impuls diskutieren.
Programm
14.15 Uhr
Begrüßung
Prof. Joachim von Gottberg (FSF)
14.30 – 15.30 Uhr
Impuls: Inhalte der JMStV-Novelle
Martin Drechsler (FSM)
Prof. Joachim von Gottberg (FSF)
15.30 – 16.15 Uhr
Diskussion: Gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse.
Einfaches Problem, komplizierte Regelung: Wie soll das klappen?
Claudia Mikat (FSF)
Isabell Rausch-Jarolimek (die medienanstalten)
Christiane von Wahlert (FSK)
16.15 Uhr Pause
16.45 – 17.00 Uhr
Impuls: JMStV macht erfinderisch.
Aktuelle technische Schutzlösungen im Überblick
Stephan Dreyer (Hans-Bredow-Institut)
17.00 – 17.45 Uhr
Diskussion: Digital ist besser?
Möglichkeiten und Grenzen technischer Jugendschutzlösungen
Dr. Rolf Bardeli (Fraunhofer-Institut)
Stephan Dreyer (Hans-Bredow-Institut)
Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwälte)
Daniela Hansjosten (Mediengruppe RTL Deutschland und JusProg)
17.45 – 18.30 Uhr
Blick in die Zukunft: Welchen Jugendschutz brauchen wir?
Claudia Mikat (FSF)
Otto Vollmers (FSM)
Moderation: Christine Watty
Eine Anmeldung zur Tagung ist noch bis zum 20. November 2015 im Tagungsbüro möglich. Ausführliche Informationen zu den Referenten, zur Anmeldung und das Programm als Download finden Sie hier.
Tagungsbüro
Camilla Graubner ⋅ Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ⋅ Am Karlsbad 11 ⋅ 10785 Berlin ⋅ Tel: 030 23 08 36 60 ⋅ E-Mail: graubnerc[at]fsf.de