Reminder: medien impuls am 26. November 2014

Unbestimmter Rechtsbegriff mit bestimmten Folgen – Der Schutz der Menschenwürde in den Medien

Dem Schutz der Menschenwürde wird in Art. 1 des Grundgesetzes ein sehr hoher Verfassungsrang eingeräumt, was historisch dadurch entstanden ist, dass man eine Wiederholung des verbrecherischen Unrechtssystems des Nationalsozialismus verhindern wollte.
In § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde die mediale Verbreitung von Inhalten als unzulässig erklärt, die in ihrer Darstellung einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen. Demnach dürfen Menschen, die sterben oder erheblichen körperlichen oder seelischen Qualen ausgesetzt sind, nicht zum Objekt zum Beispiel kommerzieller Interessen der Anbieter werden. Auf der anderen Seite ist es aber gerade die Aufgabe der Medien, auf Verstöße gegen die Menschenwürde vor allem in der Berichterstattung aufmerksam zu machen, weil die Mobilisierung öffentlicher Empörung und der dadurch entstehende Druck auf das Eingreifen des Staates bei der Bekämpfung von Verstößen gegen die Menschenwürde eine wichtige, wenn nicht gar entscheidende Rolle spielt. Insofern muss der verfassungsrechtliche Grundsatz, Verstöße gegen die Menschenwürde in den Medien zu verfolgen, abgewogen werden gegen die in Art. 5 GG garantierte Freiheit der Medien.
In der Praxis der Veranstalter und der Selbstkontrollen führt dieser Abwägungsprozess oft zu Unsicherheit, weil sich dieser Bewertungsprozess faktisch einem einigermaßen objektiven Zugang entzieht. medien impuls wird das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und diskutieren.

Programm

14.30 Uhr
Begrüßung
durch Prof. Joachim von Gottberg

14.45 – 15.15 Uhr
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Historische und aktuelle Anmerkungen zum höchsten Gut unserer Verfassung
Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel)

15.30 – 16.00 Uhr
Der Schutz der Menschenwürde in den Medien
Eine Begriffsklärung aus verfassungsrechtlicher Sicht
Prof. Dr. Mark D. Cole (Universität Luxemburg)

16.45 – 17.30 Uhr
Menschenwürdeverstöße in den Medien – Wo liegen die Grenzen?
Ein Streitgespräch zwischen:
Andreas Fischer (Niedersächsische Landesmedienanstalt) und Prof. Dr. Oliver Castendyk (Allianz deutscher Produzenten)
Moderation: Torsten Körner

17.45 – 18.45 Uhr
Kriterien im Diskurs
Versuch einer Annäherung anhand von Prüffällen von FSF und FSM
Claudia Mikat (FSF), Otto Vollmers (FSM)

Eine Anmeldung zur Tagung ist noch bis zum 19. November 2014 im Tagungsbüro möglich. Ausführliche Informationen zu den Referenten, zur Anmeldung und das Programm als Download finden Sie hier.

Über Camilla Graubner

Camilla Graubner studierte Soziologie (Diplom) mit den Schwerpunkten Psychologie und Kommunikationswissenschaften an der TU Dresden. Sie war Projektleiterin bei der Jugendzeitschrift Spiesser (2000-2004) und arbeitete in verschiedenen Veranstaltungsagenturen, bevor sie 2004 an einer Privatschule in Costa Rica unterrichtete. Seit Mai 2005 ist Camilla Graubner bei der FSF. Sie verantwortet dort den Bereich Veranstaltungen und ist Mitglied der Redaktion der FSF-Zeitschrift tv diskurs – Verantwortung in audiovisuellen Medien.