The Walking Dead – Warum Pay-TV und Free-TV-Programme in der FSF-Prüfung gleich behandelt werden

Die bisher ausgestrahlten Folgen der dritten Staffel lagen der FSF vor und wurden nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben. Wie im deutschen Pay-TV üblich, ist die Eingabe eines Pin-Codes erforderlich. Viele Serienfans fragen sich daher, warum die FSF trotzdem Schnittauflagen verhängt hat.

Doch die PIN-Eingabe als Jugendschutzmaßnahme darf bei der FSF-Bewertung keine Rolle spielen: „Dass hier nicht zwischen Pay-TV und Free-TV unterschieden werden kann, beruht nicht auf einem Votum der FSF, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben“, erläuterten wir bereits in der Stellungnahme vom 23.Oktober.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen erfolgt hier der Versuch, die Gesetzeslage verständlich zu erläutern.

Der Pay-TV-Sender Fox International Channels Germany GmbH verbreitet sein Angebot digital und ist nur über einen Decoder mit einer entsprechenden Freischaltung zu empfangen. Dennoch fällt Pay-TV ebenso wie das Free-TV unter den Rundfunkbegriff des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Nach § 4 Abs. 1 und 2 gelten eine Reihe von Angeboten als unzulässig, und das gilt sowohl für das Fernsehen als auch für das Internet. Darunter fallen pornografische und gewaltverherrlichende Inhalte. Für das Internet ist es erlaubt, Pornografie und jugendgefährdende Inhalte zu verbreiten, allerdings nur in geschlossenen Benutzergruppen. Für den Rundfunk gibt es solche geschlossenen Benutzergruppen nicht.

Für die Prüferinnen und Prüfer ist es daher irrelevant, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Pay- oder Free-TV-Sender handelt, sie bewerten auf der Grundlage der Kriterien der Prüfordnung, die wiederum geltendes Recht ausfüllen muss. Sie müssen prüfen, ob ein Film die Kriterien für eine schwere Jugendgefährdung erfüllt. Ist dies der Fall, ist seine Ausstrahlung nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV unzulässig.

Vielfach wird ein solches generelles Ausstrahlungsverbot als unzulässige Zensur bezeichnet. In der Tat ist eine Zensur nach Art. 5 Abs. 1 letzter Satz Grundgesetz verboten. Allerdings ist unter dem Begriff Zensur in der Rechtsprechung immer eine Vorzensur durch staatliche Institutionen oder Behörden gemeint. Denn nach Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz findet die Freiheit ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, besondere in den Gesetzen zum Schutz der Jugend. Wichtig allerdings ist, dass staatliche Eingriffe immer erst nach der Veröffentlichung bestimmter medialer Inhalte erfolgen dürfen.

Die Film- und Fernsehwirtschaft hat es nicht zuletzt aus kommerziellem Interesse vorgezogen, auf freiwilligem Wege über fachkundige Ausschüsse von Selbstkontrolleinrichtungen prüfen zu lassen, ob Kriterien der Sendeunzulässigkeit in Betracht kommen. So will man sicher gehen, dass die geplante kommerzielle Auswertung nicht durch behördliche Eingriffe gestoppt wird. Dieses Prozedere fällt in die Entscheidungsfreiheit der Film- und Fernsehwirtschaft. Es gibt dafür zwar möglicherweise zwingende wirtschaftliche Gründe, aber keinen tatsächlichen gesetzlichen Zwang. Insofern kann man im rechtlichen Sinne nicht von einer Vorzensur sprechen. Außerdem sind die Selbstkontrolleinrichtungen keine Behörden.

Als Selbstkontrolleinrichtung müssen wir also das geltende Recht beachten. Die Kritik richtet sich vielmehr gegen die Medienpolitik bzw. die Parlamente. Hier empfiehlt es sich, in Bezug auf den JMStV Beschwerden an die Staatskanzleien der Länder zu übersenden, die für die Medienpolitik zuständig sind.

 

Über Joachim von Gottberg

Prof. Joachim von Gottberg ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs. Von 1985 bis April 1994 war er als Ständiger Vertreter der OLJB bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, von April 1994 bis 2019 führte er die FSF als Geschäftsführer. Daneben bekleidet Joachim von Gottberg seit 2006 eine Honorarprofessur für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam und seit 2015 außerdem eine Vertretungsbefestigung für den Bereich Medien und Kommunikationswissenschaften in Halle.

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13 Kommentare zu “The Walking Dead – Warum Pay-TV und Free-TV-Programme in der FSF-Prüfung gleich behandelt werden

  1. Die Kritk von vielen Menschen richtet sich überhaupt nicht gegen die Medienpolitik oder irgendwelche Parlamente, sondern gegen Sie, die FSF. Sie versuchen unter diesem Deckmantel Erwachsene Zuschauer zu Entmündigen. Und wenn ich das höre, es darf zwischen PAY-TV und Free-TV keinen Unterschied geben, muss ich gleichzeitig lachen und weinen. Im deutschen PAY-TV gibt es den lieben langen Tag die Jugendschutzsperre, die eine gute Erfindung ist und dann kann ein Erwachsener Zuschauer um 22 Uhr nicht entscheiden, was und wie er seine Serien gucken darf? Sie sollten sich mal im klaren sein, dass im Fernsehen und Internet viel schlimmere Sachen laufen und tun sie im Bereich Fernsehen was dagegen? Natürlich nicht. Und Sie sollten vor allem eins mal tun, den Erwachsenen Zuschauer nicht entmündigen und sich nicht in irgendwelche Erziehungen einmischen. Es wird so getan, als würden Jugendliche nichts schlimmer sehen außer ein paar Zombies und Sie setzen sich einen heiligenschein, als hätten sie in ihrer Jugend keine schlimmen Sachen gesehen oder gemacht.

  2. Aber irgendwie gibt es die von Ihnen erwähnte geschlossene Benutzergruppe á la Internet auch im Pay TV. Denn genau dafür gibt es doch den Jugendschutz PIN. Den könnte man uns ersparen wenn er für Volljährige nicht den Vorteil hat, dass er Zugang zu Erwachsenen-Inhalten eröffnet.

  3. LOL! Der Satz ist super: Die Film- und Fernsehwirtschaft macht das FREIWILLIG! ABER NUR um ein BEHÖRDLICHES EINGREIFEN zu verhindern! Klingt für mich immer noch nach ZENSUR durch den Staat! Demokratisches Wahlrecht mit einer Partei ;) —- Und natürlich haben TV- und Filmgesellschaften ein wirtschaftliches Interesse! Filme und Serien werden nicht produziert nur um die Menschen zu unterhalten! (außer man hat eine ebenfalls staatsnahe Behörde die Zwangsabgaben eintreibt ;)) —- „wir machen nur das was man uns sagt, wir sind keine Behörde, nach Verordnung blabla dürfen wir das, richten Sie sich an irgendwelche anderen Gremien/Politiker etc.“ klingt für mich nach Passierschein A 38 !!! Und somit scheinen die Proteste hier genau richtig zu sein —- Ihr macht einen guten Job, der zu dem verdammt wichtig ist! Keiner will euch den NEHMEN! Prüft, entscheidet (ab 12,16,18) und ENDE! Die freien Ressourcen könnt ihr in die Aufklärung stecken – denn die meisten Eltern wissen gar nicht was im Netz alles möglich ist!

  4. Ich kann mir gar nicht vorstellen wie „verstört“ die FSF jetzt sein muss. Denn Ihr habt diese „gewaltverherrlichenden Szenen“ ja gesehen. Danke das Ihr diese „Last“ auf eure Schultern genommen habt und wir uns das nicht antuen müssen. Werdet erwachsen…

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bezahle für ein Produkt, welches Sie nachträglich schädigen.
    ich stelle Ihnen am Ende des Jahres dann die umgerechneten Kosten die ich für mein PAY – TV zahle, für die nicht vorhandenen geschnittenen Szenen in Rechnung?!
    Überlegen Sie ebenfalls bitte, wie Sie mir die entsprechende weggeworfene Zeit zur Eingabe einer Jugendschutz PIN erstatten wollen.

    Was Sie hier betreiben ist die Entmündigung eines Erwachsenen Individuums.

    Besser als ihre fadenscheinigen Erklärungsversuche, würde vermutlich auch nachfolgende Antwort ehr auf die Begründung zur Aussage
    „Warum Pay-TV und Free-TV-Programme in der FSF-Prüfung gleich behandelt werden müssen.“ passen:

    –> Würden Sie nicht im PAY-TV wildern, müssten Sie vermutlich eine ganze (Zombie-)Horde an überflüssigen Mitarbeitern entlassen.
    Wobei sich hier wieder die Frage stellt ob eine Institution welche Jugendschutz und Gesetz nach Lust und Laune auslegt nicht eh mehr fraglich als recht ist…
    Zugleich muss ich mich fragen, ob ich dies hier nicht völligst umsonst schreibe…
    … schließlich ist bei Ihrer vorgehensweise davon auszugehen, dass Sie hier ebenso wie beim PAY-TV agieren, und mit allen Mitteln versuchen werden, die Leser dieser Seite vor meinem Kommentar zu schützen….

    ohne Worte!

  6. Ich denke ihr solltet aufhören mit dem Versuch gegen zu argumentieren.

    Ihr betreibt definitiv grundgesetzwidrig Zensur. Und sollte sich einer der hier mit Recht erbosten Beschwerdeführer entscheiden rechtliche Mittel einzulegen, werdet ihr krachend scheitern.

    Die Fernsehindustrie wird derzeit ohnehin ob der aktuellen Ereignisse über eine Neubesetzung Eures Gremiums nachdenken. Vielleicht solltet ihr daher lieber langsam mal anfangen in die richtige Richtung zu rudern bevor ihr die Kante des Wasserfalls erreicht….

  7. schwachsin, wirklich. aber die regeln für sendezeiten der medien mit unterschiedlichen altersfreigaben zählt fürs pay tv nicht ja? da gibt es ja nen jugendschutz pin für. Oo

  8. Was mich am meisten ärgert, ist eine fehlende Begründung, wieso Serien/Filme die sowieso an Erwachsene gerichtet sind, geschnitten werden müssen, weil sie Jugendgefährdend sind.
    Das würde ja bedeuten, dass man alles für Erwachsene Zensieren müsste. Denn es gibt immer die Möglichkeit für Jugendliche solch Serien/Filme sich anderswo zu besorgen.
    Es ist ihre Aufgabe das Produkt auf seine Freigabe für das Zielpublikum zu prüfen und nicht, ob Jüngere Möglichkeiten besitzen, dieses Produkt anderweitig zu sichten!

  9. warum gilt das alles nicht für sky? ist doch auch pay tv! dort dürfen sogar pornographsche inhalte gezeigt. und es ist auch nur mt jugendschutzpin gesichert!

  10. Oh weh, es wird sich hier zur Rechtfertigung seines Jobs hinter fadenscheinigen Gesetzesparagraphen versteckt. Hier werden wir bevormundeten Zuseher nicht weiter kommen. An wen müssen wir gehen um was zu erreichen?

  11. Komisch, dass hier keiner der Kommentare die lächerlichen Rechtfertigungen der fsf in Schutz nimmt. Man kann sich wirklich nur an den Kopf greifen, was in Deutschland möglich ist. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Entweder unterschiedliche Regelungen für Pay und Free-TV oder weg mit dem nervigen Jugendschutz-PIN. So ist es einfach nur Schikane und Zensur einer überflüssigen Institution. Zudem verlange ich endlich eine Prüfung der scripted Reality-Sendungen auf RTL und Co. Dies verursacht einen weit größeren gesellschaftlichen Schaden und trägt zur Verrohung der Gesellschaft bei, als eine Sendung nach 22 Uhr im Pay-TV mit PIN geschützt, die zudem eine komplett fiktionale Zusammenhang hat, im Gegensatz zum Reality-TV, wo ständig Asoziale und Hartz4-Empfänger auf unmöglichste Weise dargestellt werden.

  12. Ihr wollt also unsere Jugend schützen ?
    Das ist ganz toll…aber nicht so. Ihr seit euch schon bewusst, je mehr solche Szenen ins Gespräch kommen, je schneller ist das z.b. bei Youtube zu sehen…

    Bsp.:

    https://www.youtube.com/watch?v=UC_QTwt9GWw
    https://www.youtube.com/watch?v=VNzgDgdmRK4

    ^^ die geschnittene Szene gibts auch noch… Top oder ? -.-

    Und das ohne Abfrage irgendeines Schutzes…und dafür verärgert ihr mündige erwachsene Zuschauer, zu mal sowieso schon per PAY TV und Jugendschutz Pin gesorgt wird ? Wie gesagt, man kann die SmartCard auch rausnehmen.
    Aber naja. Macht ihr mal. Nur bringt das überhaupt nichts, da die verbotenen/geschnittenen Inhalte sich so oder so bei Youtube etc. anschauen lassen. Und ein Google Konto hat auf Grund, nutzen im Smartphone sowieso jedes Kind. Und jeder 12-16 Jährige kann heute mit dem Internet / Smartphone umgehen, kennt Streaming/Warez Seiten (ja, die Games sind immer so teuer, kommt dann als Aussage) und Porno Seiten, die sich auch per Klick auf „Ja bin 18“ schauen lassen.

    Habt ihr mal auf Smartphones von Jugendlichen geguckt, was per WhatsApp so alles verschickt wird ?
    Tut das mal, und ihr werdet sehen, das das was ihr tut ein Versuch ist und ein lediglich ein kratzen an der Oberfläche.
    Es werden Videos gesendet/geteilt, von Militär, die Leute enthaupten (Real, nicht gestellt), Menschen die sich diverse Sachen, in diverse Körperöffnungen stecken usw…
    So wächst unsere heutige Jugend auf. Überlegt doch mal, warum und wieso das so ist, anstatt Erwachsene zu bevormunden. Z.b. Aufklärung der Eltern…Medien und Unrechtbewusstsein in den Schulen usw.

    Es wird Zeit, das umgedacht wird.