Teen Wolf ab dem 27. Juli 2013 auf RTL II
Angefallen und gebissen von einer mysteriösen Kreatur verändert sich das Leben des bisherigen Highschool-Außenseiters Scott McCall dramatisch: Er gewinnt an unermesslicher Kraft und bemerkt bald – er ist ein Werwolf. Stärker und selbstbewusster durch sein mysteriöses Erlebnis wird Scott bald zum Lacross-Star der Highschool und bändelt mit der neuen Schülerin Allison an. Doch seine schwerlich zu unterdrückende Werwolf-Identität wird schon bald zu einer unermesslichen Bürde für Scott und er wünscht sich sein altes, normales Leben als Teenager wieder herbei.
Ab dem 27. Juli zeigt RTL II in deutscher Erstausstrahlung die erste Staffel der Fantasyserie Teen Wolf. Gleich drei Folgen hintereinander werden immer samstags um 20:15 Uhr zu sehen sein. Und zukünftige Fans der Serie dürfen sich freuen: Bislang wurden 3 Staffeln à 11-12 Episoden produziert. Die Serie basiert auf dem gleichnamigen Film Teen Wolf aus den 80er-Jahren, wurde jedoch von Regisseur Russel Mulcahy (Resident Evil: Extinction und Highlander) gekonnt in die gegenwärtige Zeit transferiert und – so der Sender RTL II – um einige noch düstere und spannendere Momente ergänzt.
Gruselige, gewalthaltige und spannende Momente sind hier in der Tat enthalten, manche Einzelszenen – so der FSF-Prüfausschuss – nähern sich gar dem Horrorgenre an. Aufgrund der Kürze und der geringen Suggestivkraft dieser Einzelszenen, der zahlreich vorhandenen Entlastungsmomente sowie der kontextuellen Einbettung in das Serienschema gab der FSF-Prüfausschuss die 10 gesichteten Folgen der ersten Staffel dennoch für das Hauptabendprogramm ab 12 Jahren frei (Folge 08 jedoch unter Schnittauflagen). Die fiktionale Rahmung sei für ab 12 -Jährigen ebenso gut zu erkennen, wie die klar zutage tretende Gut-Böse-Charakterisierung, die ein Happy End für die Protagonisten Scott und Allison verspricht. Für unter 12-Jährige würde jedoch nicht genügend Entlastung geboten; die spannungsreichen Momente und unvermittelt auftretenden Bilder von Gewalthandlungen könnten diese Altersgruppe nachhaltig ängstigen.
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Hinweis: Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. Somit gelten die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen nicht. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.
Bitte beachten Sie: Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Programm nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkungsrisiken mehr bedeutet.
Mehr Informationen zur Programmprüfung erhalten Sie auf fsf.de. In unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wir dort neue Prüfentscheidungen aus dem aktuellen Fernsehprogramm. Auch diese Auswahl stellt keine Empfehlung dar, sondern zeigt einen Querschnitt der Programme, die den Prüfausschüssen der FSF von den Mitgliedssendern vorgelegt werden.