FOX strahlt montags um 21.00 Uhr die zweite Hälfte der vierten Staffel aus – nächsten Montag ist Staffelfinale! The Walking Dead in der FSF-Prüfung: auch die fünfzehnte Folge Vereint wurden erneut ohne Schnitte für Zuschauer ab 16 Jahren und damit verbunden für eine Ausstrahlung im Spätabendprogramm freigeben. Um Transparenz zu schaffen, veröffentlichen wir zu allen Folgen der aktuellen Staffel, jeweils montags parallel zur Ausstrahlung um 21.00 Uhr, die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses im FSF-Blog.
Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 18.03.2014
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 04
Episodennummer: 415
Episode (deutsch): Vereint
FSK-Freigabe: —
Antrag
Antragsteller: FOX
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41 m 20 s
Entscheidung
Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm
Stimmverhältnis: 4 : 1
Sendezeit ohne Auflage
Begründung
Risikodimension/-en:
Gewaltbefürwortung bzw. -förderung
– sozialethische Desorientierung
Kurzbewertung
Die Horrorserie spielt nach dem Untergang der Zivilisation. Entwurzelte Menschen versuchen, sich eine neue Heimat aufzubauen, müssen sich aber dem Kampf um knappe Ressourcen und den Zombies stellen, die überall lauern und beißen wollen – was den Tod bzw. den Untod als Zombie zur Folge hat. Deshalb werden Zombies getötet, wo immer man sie findet. Das geschieht sehr drastisch, indem man ihr Gehirn zerstört. Die vorliegende Episode enthält einiger dieser drastischen Tötungen, und die MInderheit votierte für einen Schnitt in der 23. Minute, wo mit gewissem Vergnügen eine Zombiefrau abgestochen wird. Dennoch stehen die gruppendynamischen Auseinandersetzungen klar im Vordergrund. Auch hier kommt es zu Gewalt, ein junger Mann wird von seiner Gruppe erschlagen, weil er gelogen hat. Das wird allerdings nicht drastisch dargestellt, sondern eher dezent erzählt und passt zum Grundthema der Serie, weil es hier um das Verhandeln moralischer und ethischer Grundlagen unter extremen Lebensbedingungen geht. Von Schnittauflagen wurde daher abgesehen. Der FSF-Prüfausschuss erkannte mehrheitlich keine Indikatoren für eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Zuschauern ab 16 Jahren. Eine weitergehende Freigabe kam aufgrund der drastischen Tötungsszenen nicht in Frage.
Hier geht es zum Originalergebnisprotokoll.