THE WALKING DEAD in der FSF-Prüfung. Während die erste Folge der vierten Staffel der Zombie-Serie The Walking Dead von der FSF die Freigabe ab 16 Jahren ohne Schnittauflagen erhielt, wurden nun die zweite Episode Tod, überall Tod nur unter Schnittauflagen für Zuschauer ab 16 Jahren und damit verbunden für eine Ausstrahlung im Spätabendprogramm (ab 22 Uhr) freigeben. Um Transparenz zu schaffen werden wir zu allen kommenden Folgen, jeweils montags nach der Ausstrahlung, im FSF-Blog die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses veröffentlichen.

Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 17.10.2013
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Episodennummer: 402
Episode (deutsch): Tod, überall Tod
FSK-Freigabe —
Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41 m 30 s
Entscheidung
Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm / mit Schnitten
Stimmverhältnis: 3 : 2
Freigabe ohne Auflage: ab 18 / Nachtprogramm
FSF-Altersfreigaben Orginalfassung: ab 18
Begründung
Risikodimension/-en: Gewaltbefürwortung bzw. -förderung
Kurzbewertung
Die Episode enthält eine relativ hohe Dichte an Kampf- und Tötungsszenen, wobei die Opfer zumeist Zombies sind und die Gewalt entscheidend relativiert wird durch ihre Verortung in einer Zombie-Dystopie und ihren deutlich fiktionalen Charakter, der eine Übertragung des dargestellten Umgangs mit Gewalt auf reale Situationen und Einstellungen nach Ansicht der Prüfermehrheit als sehr unwahrscheinlich erscheinen lässt. Dennoch war auch die Mehrheit der Ansicht dass einige Gewaltspitzen (Siehe Schnittauflagen) entfallen müssen um eine desensibilisierende Wirkung auf 16-Jährige sicher ausschließen zu können. Die Minderheit sah die Episode mit Blick auf das insgesamt hohe Gewaltniveau auch nach der Schnittbearbeitung noch als Gewalt befürwortend bzw. fördernd für 16-Jährige an. Die Prüfermehrheit hielt dem entgegen dass die Episode, insbesondere wenn nach der verfügten Schnittbearbeitung Spitzen entfallen, nicht nur von der dargebotenen Gewalt gegen Zombies (der innerhalb der Erzählung eher der Charakter von Notwehr zukommt) lebt, sondern innerhalb der Narration die Gewalt und was sie mit den Überlebenden, insbesondere den Kindern, in emotionaler Hinsicht macht, durchaus reflektiert wird. Insofern vermittelt sich trotz drastischer, aber in der Regel sehr kurzer, nicht in spekulativer Weise ausgespielter Gewaltbilder nach Ansicht der Prüfermehrheit keine Lust an der Ausübung von Gewalt und kein Realitätsbezug im Sinne einer übertragbaren problematischen Haltung zur Gewalt. Auch eine abstumpfende Wirkung meint die Mehrheit nach der Schnittbearbeitung ausschließen zu können.
Schnittauflagen
Anzahl der Schnitte: 4
Schnittstellen
1. Schnitt
Beschreibung: Zombie beißt schlafenden Mann in Kehle, frisst das herausgebissene Fleisch, Blut
Timecode:
ca. Start — h 04 m 53 s —
ca. Ende — h 05 m 02 s —
2. Schnitt
Beschreibung: Der Schädel von Zombie wird am Boden brutal zertreten muss komplett entfallen, da die Gewalt sich hier zwar gegen einen Zombie richtet, aber nichtsdestotrotz sehr realistisch wirkt. Befürchtet wird eine desensibilisierende, fast schon verrohende Wirkung.
Timecode:
ca. Start — h 12 m 36 s —
ca. Ende — h 12 m 39 s —
3. Schnitt
Beschreibung: Massenhaftes Töten von Zombies am Zaun muss deutlich verkürzt werden mit Blick auf eine etwaige desensibilisierende Wirkung.
Timecode:
ca. Start — h 26 m 36 s —
ca. Ende — h 26 m 45 s —
4. Schnitt
Beschreibung: Massenhaftes Töten von Zombies am Zaun muss deutlich verkürzt werden mit Blick auf eine etwaige desensibilisierende Wirkung.
Timecode:
ca. Start — h 28 m 08 s —
ca. Ende — h 28 m 11 s —
Hier gibt es das Original Ergebnisprotokoll.
