The Walking Dead ist seit dem 09. Februar 2015 wieder in deutscher Erstausstrahlung auf FOX zu sehen. Immer montags, um 21.00 Uhr, strahlt der Pay-TV-Sender den zweiten Teil der fünften Staffel aus. Die Folge Spend (Falsches Licht) erhielt von der FSF eine Freigabe für Zuschauer ab 16 Jahren, verbunden mit einer Ausstrahlung im Spätabendprogramm. FOX strahlt die 14. Episode vorgesperrt und ungeschnitten ab 21.00 Uhr aus. Die FSF veröffentlicht auch zu allen Folgen der aktuellen Staffel, jeweils montags parallel zur Ausstrahlung um 21.00 Uhr, die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses.
Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 10.03.2015
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 05
Episodennummer: 014
Episode (deutsch): Falsches Licht
FSK-Freigabe: —
Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41 m 15 s
Entscheidung
Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm
Stimmverhältnis: 4:1
Sendezeit ohne Auflage
Begründung
Risikodimension/-en: – Gewaltbefürwortung bzw. -förderung
Kurzbewertung
In der Horrorserie geht es um den Aufbau von Zivilisation in nicht zivilen Zuständen, denn die Menschen werden ständig von „Beißern“ bedroht und kämpfen auch untereinander. Die Serie hat ihr Fanpublikum, das die Spielregeln im Umgang mit Beißern kennt: Man muss ihre Köpfe zerschlagen, sonst wird man von ihnen angegriffen und ausgeweidet.
In der vorliegenden Episode sind die Begegnungen von Beißern und Menschen zahlreich, entsprechend oft sind diese blutigen Kämpfe zu sehen, die sich im genretypischen Rahmen bewegen. Über zwei Gewaltspitzen wurde dabei kontrovers diskutiert: In der 26. Minute wird der verletzte Aiden von den Beißern erwischt und ausgeweidet, in der 34. Minute opfert sich Noah und wird aufgefressen, sehr zum Entsetzen seines so geretteten Freundes, der das Ganze mit ansehen muss.
Die Minderheit votierte bei beiden Szenen für Schnitte. Die Mehrheit Ergebnisprotokoll erkannte ebenfalls eine Grenzwertigkeit, entschied sich aber dagegen.
Sie sah eine verrohende oder gewaltbefürwortende Wirkung auf ab 16-Jährige aufgrund des Genres nicht gegeben und befand, die klassischen Splatterszenen seien für ab 16-Jährige ohne Entwicklungsbeeinträchtigung zu decodieren und einzuordnen.
Zwei Menschen werden brutalst von Zombies zerfleischt und die FSF hält dies für 16-jährige geeignet? Absurd. Dieses ganze Gewese um Altersfreigaben wäre nicht ganz so schlimm, wenn sie nicht rechtlich bindend wären. Was bringen Altersfreigaben, die den Eltern oder Konsumenten keinerlei wirkliche Orientierungshilfe geben, weil sowohl die FSF als auch die FSk immer wieder mit unterschiedlichen Maßen messen?