Ergebnisprotokoll The Walking Dead, Season 5, Episode 6

Die Folge Consumed (Verschwunden) der fünften Staffel The Walking Dead erhielt von der FSF eine Freigabe für Zuschauer ab 16 Jahren, verbunden mit einer Ausstrahlung im Spätabendprogramm. FOX strahlt die fünfte Episode vorgesperrt und ungeschnitten ab 21.00 Uhr aus. Die FSF veröffentlicht zu allen Folgen der aktuellen Staffel jeweils montags parallel zur Ausstrahlung um 21.00 Uhr die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses. Wir möchten so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss

Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 11.11.2014
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 05
Episodennummer: 006
Episode (deutsch): Verschwunden
FSK-Freigabe —

Antrag

Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41 m 06 s

Entscheidung

Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm
Stimmverhältnis: 5:0
Sendezeit ohne Auflage
FSF-Altersfreigaben Orginalfassung: ab 16

Begründung

Risikodimension/-en: – übermäßige Angsterzeugung

Kurzbewertung

Die mittlerweile in der 5. Staffel befindliche Serie walked sich langsam dead. Fast kammerspielartig wird die Handlung mit langen Dialogen vorangetrieben, wobei es auch vielfache Rückblenden gibt, auf die dann rekurriert wird. Naturgemäß gibt es einige Tötungen von Zombies in durchaus drastischer Art und Weise, jedoch spielt Gewaltlust hier keine Rolle. Gewalt wird nur eingesetzt, um sich oder andere zu retten. Die Tötungen sind genremäßig inszeniert und gehen nicht über das übliche FSF-16-Niveau hinaus. Ab 16-Jährige sind in der Lage, das Gezeigte ohne Entwicklungsbeeinträchtigung zu rezipieren.

Melissa McBride als Carol Peletier, The Walking Dead, Season 5, Episode 6 © Gene Page/AMC
Melissa McBride als Carol Peletier © Gene Page/AMC

Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).