Ergebnisprotokoll The Walking Dead, Season 3, Episode 4

Während die meisten Folgen der ersten und zweiten Staffel der Zombie-Serie The Walking Dead von der FSF die Freigabe ab 16 Jahren erhielten (z.T. auch unter Schnittauflagen), wurden die ersten Folgen der dritten Staffel nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben. In der 4.Episode wurden keine Schnitte vorgenommen. Um Transparenz zu schaffen, veröffentlichen wir hier das Ergebnisprotokoll des Prüfungsausschusses der FSF. Wir möchten so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss

Allgemeine Angaben
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel 03
Episodennummer: 304
Episode (deutsch): Leben und Tod
FSK-Freigabe: —

Entscheidung
Freigabe: ab 18 / Nachtprogramm

Begründung
Risikodimension/-en:  Gewaltbefürwortung bzw. -förderung

Kurzbewertung
Der Ausschuss diskutierte zunächst die Frage der Sendezulässigkeit, welche einhellig bejaht wurde. Die Episode lebt zwar unter anderem auch von ihren durchaus drastisch gestalteten Gewaltszenen, diese sind jedoch genretypisch und damit nicht übermäßig detailliert oder extrem gestaltet, und sie verselbstständigen sich nicht gegenüber dem deutlich fiktionalen Erzählkontext einer Zombieepidemie. Diskutiert wurden zwei Sequenzen, in denen viele Beißer getötet werden:
(1) ca. TC 15:00 bis 19:30 viele Kopfschüsse gegen Zombies, darunter auch einer in Zeitlupe bei TC 16:01 ca. und eine Tötung mit einem Messer, welches in den Kopf des Zombies gestochen wird bei TC 19:16
(2) um TC 30:00 ff Zombies fallen in den Raum mit den Notstromaggregaten ein und werden gekillt; Andrew wird von seinem Mithäftling erschossen.

In diesen Sequenzen werden viele „Tötungen“ von Zombies gezeigt, jedoch (noch) nicht in gewaltverherrlichender Weise ausgespielt oder zelebriert. Da über das Fiction-Genre des Zombiefilms erhebliche Distanzierungsmöglichkeiten bestehen und das suggestive Potenzial der Gewaltinszenierung innerhalb der Grenzen des Genres verbleibt, diese nicht sprengt, wurde keine schwer jugendgefährdende Wirkung gesehen.
Das Wirkungsrisiko der Entwicklungsbeeinträchtigung durch Gewaltbefürwortung bzw. -förderung besteht jedoch im Hinblick auf die Drastizität und Masse der dargebotenen Gewalt, so dass eine weitergehende Freigabe ab 16 Jahren nicht in Frage kam. Gegen eine Jugendfreigabe ab 16 Jahren spricht auch die sehr blutig und splattermäßig gestaltete Szene des Kaiserschnitts, an deren Höhepunkt der ca. 10-Jährige Karl seine sterbende Mutter erschießt. Diese Szene kann auf Jugendliche wegen der Drastik der Darstellung (sehr blutiges Aufschneiden des Bauches) im Zusammenspiel mit der Zuspitzung des emotionalen Konflikts im Sinne einer fortschreitenden Entmenschlichung – der Junge muss seine Tötungshemmung überwinden und seine eigene Mutter wie ein sterbendes Tier abknallen um sie davor zu bewahren, zum Zombie zu werden – verrohend bzw. desensibilisierend wirken. Gleiches gilt für einige der drastischeren Bilder von Zombies beim Verzehr von Menschenfleisch.

Über Claudia Mikat

Claudia Mikat ist seit 2019 Geschäftsführerin der FSF. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF und wechselte dann in die Programmprüfung, die sie bis 2015 verantwortete.