Ergebnisprotokoll The Walking Dead, Season 3, Episode 4

Während die meisten Folgen der ersten und zweiten Staffel der Zombie-Serie The Walking Dead von der FSF die Freigabe ab 16 Jahren erhielten (z.T. auch unter Schnittauflagen), wurden die ersten Folgen der dritten Staffel nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben. In der 4.Episode wurden keine Schnitte vorgenommen. Um Transparenz zu schaffen, veröffentlichen wir hier das Ergebnisprotokoll des Prüfungsausschusses der FSF. Wir möchten so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss

Allgemeine Angaben
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel 03
Episodennummer: 304
Episode (deutsch): Leben und Tod
FSK-Freigabe: —

Entscheidung
Freigabe: ab 18 / Nachtprogramm

Begründung
Risikodimension/-en:  Gewaltbefürwortung bzw. -förderung

Kurzbewertung
Der Ausschuss diskutierte zunächst die Frage der Sendezulässigkeit, welche einhellig bejaht wurde. Die Episode lebt zwar unter anderem auch von ihren durchaus drastisch gestalteten Gewaltszenen, diese sind jedoch genretypisch und damit nicht übermäßig detailliert oder extrem gestaltet, und sie verselbstständigen sich nicht gegenüber dem deutlich fiktionalen Erzählkontext einer Zombieepidemie. Diskutiert wurden zwei Sequenzen, in denen viele Beißer getötet werden:
(1) ca. TC 15:00 bis 19:30 viele Kopfschüsse gegen Zombies, darunter auch einer in Zeitlupe bei TC 16:01 ca. und eine Tötung mit einem Messer, welches in den Kopf des Zombies gestochen wird bei TC 19:16
(2) um TC 30:00 ff Zombies fallen in den Raum mit den Notstromaggregaten ein und werden gekillt; Andrew wird von seinem Mithäftling erschossen.

In diesen Sequenzen werden viele „Tötungen“ von Zombies gezeigt, jedoch (noch) nicht in gewaltverherrlichender Weise ausgespielt oder zelebriert. Da über das Fiction-Genre des Zombiefilms erhebliche Distanzierungsmöglichkeiten bestehen und das suggestive Potenzial der Gewaltinszenierung innerhalb der Grenzen des Genres verbleibt, diese nicht sprengt, wurde keine schwer jugendgefährdende Wirkung gesehen.
Das Wirkungsrisiko der Entwicklungsbeeinträchtigung durch Gewaltbefürwortung bzw. -förderung besteht jedoch im Hinblick auf die Drastizität und Masse der dargebotenen Gewalt, so dass eine weitergehende Freigabe ab 16 Jahren nicht in Frage kam. Gegen eine Jugendfreigabe ab 16 Jahren spricht auch die sehr blutig und splattermäßig gestaltete Szene des Kaiserschnitts, an deren Höhepunkt der ca. 10-Jährige Karl seine sterbende Mutter erschießt. Diese Szene kann auf Jugendliche wegen der Drastik der Darstellung (sehr blutiges Aufschneiden des Bauches) im Zusammenspiel mit der Zuspitzung des emotionalen Konflikts im Sinne einer fortschreitenden Entmenschlichung – der Junge muss seine Tötungshemmung überwinden und seine eigene Mutter wie ein sterbendes Tier abknallen um sie davor zu bewahren, zum Zombie zu werden – verrohend bzw. desensibilisierend wirken. Gleiches gilt für einige der drastischeren Bilder von Zombies beim Verzehr von Menschenfleisch.

Über Claudia Mikat

Claudia Mikat ist seit 2019 Geschäftsführerin der FSF. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF und wechselte dann in die Programmprüfung, die sie bis 2015 verantwortete.

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19 Kommentare zu “Ergebnisprotokoll The Walking Dead, Season 3, Episode 4

  1. Alleine dieser Satz sagt alles:

    (Zitat):
    „(…)wurden die ersten Folge der dritten Staffel nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben(…)“.
    Filme für Erwachsene (= volljährige, mündige? Bürger) bedürfen also einer „Freigabe“.
    Armes Deutschland.
    Das Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt“) wird zur Makulatur.

  2. Bravo! Endlich mal nicht zensiert, großes Lob! Weiter so…bitte. Durch das Zensieren erreichen Sie nur, dass Interessierte sich die Serie entweder im Ausland bestellen oder illegal im Internet anschauen. Jeder der die Serie sehen will (und zwar in allen Details) schafft dies auch, ich hinterfrage die Existenzberechtigung des Schneidens von Filmen/Serien die sich an Erwachsene richten.

  3. Richtige Entscheidung !!!

    Wobei in meinen Augen war diese Folge viel heftiger (von der Gewalt her) als die anderen welche Geschnitten wurden.

  4. ich hätte mein letztes hemd verwettet, dass die szene, in der glenn im ansturm den zombie-schädel mit der machete halbiert, definitiv geschnitten wird, v.w. gewaltverherrlichung!
    ich war sehr positiv überrascht, als ich vorher das foxchannel-release mit deutscher tonspur angesehen habe!

    greetz, T.
    jugendschutz ist das eine –
    erwachsenenzensur etwas GANZ anderes

  5. Seehr veehrte Damen und Herren,
    Ich bin 38 Jahre alt und schaue mir gerade die 2. Staffel der Serie The Walking Dead mit Begeisterung an. Gerade lese ich, wie und weshalb sie die 3. Staffel dieser Serie zensieren, „beschneiden“, und somit ihrer sowohl kunstlerischen als auch unterhaltendrn Daseinsberechtigung berauben.
    Bitte tun sie das nicht! Ich sehe durchaus einen Sinn in Zensur zum Schutz von Zuschauern im pornographischen und/oder gewaltverherrlichenden Sinn. Was Gewalt betrifft, so ist sie jedoch, bei The Walking Dead, aufgrund des Themas der Serie, einfach so tief in die Erzählung verankert, dsss eine Zensur einzelner, nach ihrem Urteil, zu krass gewaltätiger, „unmenschlicher“ Szenen, „Quatsch“ ist! Gerade diese Szenen machen den „Reiz“ und den „Spass“ der Serie aus, den sie mit einer Zensur devinitiv den Fans dieser Serie nehmen!
    Da das Zielpublikum der Serie, wie ich, mündige Menschen sind, würde ich sie dringend bitten, Zensur, das herausschneiden bestimmter Szenen, bei dieser Serie zu unterlassen! mfG, Viktor Müller

  6. Was die FSF immer mit der Freigebe ab 16 will? Will das einer? Denke ich nicht? Die sollen ruhig ab 18 sein, aber ungeschnitten, was ja in Folge 1 bis 3 dank FSF trotzdem nicht der Fall war.

  7. Danke, das Sie nichts verändert haben. Aber ich muss sagen, das diese Folge doch mehr von der Dramatik gegen Ende dieser Folge gelebt hat.

    Ich bin 32 Jahre alt und musste weinen am Ende. Und das ging nicht nur mir so.

  8. „Wir möchte so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen“.
    Dieser Satz brannte sich mir ins Hirn!
    Ich habe gelesen und gelesen aber Diskussion sehe ich nicht.Warum Antworten Sie nicht wollen Sie keine Diskussion,erklären Sie einem Mann von 50 Jahren warum Sie Zensieren, bin ich nicht alt genung selber zu entscheiden.Ich habe auch in Eigenregie mit meiner Frau drei Kinder in die Welt gesetzt und Sie zu Anständigen freien Menschen erzogen.

    Ich kann nur den Kopf Schütteln und sagen es fängt immer klein an es hat immer klein angefangen
    Wehret den Anfängen

    MfG
    Bernd

  9. Wer sind Sie, dass Sie mir als Erwachsenen vorschreiben wollen, was ich zu sehen habe? Ich bezahle für Pay TV damit dieses nicht vorkommt. Es gibt die Pin-Eingabe. Wie fühlt sich das an, wenn man Zensur ausüben kann? Wenn man die Filme nicht verträgt, sollte man diese auch nicht bewerten dürfen und FSK 18 sagt ja aus ohne Zensur.

    Gruss
    Uwe

  10. Hallo FSF,

    ich frage mich, warum ich bei The Walking Dead bevormundet werde. Überall auf der Welt dürfen die Leute die Serie gucken – teilweise oder oft OHNE einen Jugendschutzpin eingeben zu müssen.
    Hier in Deutschland MUSS ich die Jugendschutzpin eingeben und darf dann nicht einmal ungeschnitten gucken.

    Was meinen Sie, warum sich so viele Leute die Serien illegal aus dem Internet ziehen? WEGEN IHNEN!

  11. ich verstehe diesen satz nicht.
    „[…], so dass eine weitergehende Freigabe ab 16 Jahren nicht in Frage kam.“
    Wer verlangt das denn? Einer nachträglichen Prüfung bedarf es doch gar nicht, wenn Sie von vornherein ‚ab 18‘ freigeben.
    Können Sie mir erklären, was dieser Sachverhalt bei der Beurteilung des Materials spielt?
    Es geht hier schlicht weg darum, dass Sie eine Serie, die Sie schon als ‚ab 18 freigegeben“ deklarieren nochmals einer Prüfung unterziehen.
    Wenn man genauer darüber nachdenkt doch völlig stumpfsinnig oder? Also die nachträgliche Kontrolle der vorangegangen Einstufung.

    Verzeihen Sie die Ausdrucksweise… aber völlig hirnrissig.

    Zumal man 3 Punkte berücksichtigen muss.
    (1) der Zeitpunkt der Ausstrahlung, (2) die Filterfunktionen beim Sky-Boxen etc., (3) last but not least, die Eigenverantwortung der ERWACHSENEN!

    Möchten Sie diese in Frage stellen?
    Dann winken Sie die Serie bitte gar nicht erst durch die Kontrollen!

    Danke

  12. Nun muss ich mal eine Lanze für die FSF,FSK und USK brechen.
    Sie müssen sich an Gesetze halten! So einfach ist das.
    Nur sind diese Gesetze teilweise 50 Jahre alt und das Argument Jugendlichen durch Zensur (Schnitte) Medien jedwelcher Art den Zugang zu erschweren, ist schlicht weg heute nicht mehr gegeben.
    Sicherlich sollten Medien nur noch – für XY geeignet freigegeben werden und gut ist.
    NUR!…Das Gesetz ist bis heute nicht geändert worden und somit haben die Prüforgane kein großen Spielraum. Sie müssen sich nun mal an Gesetze richten.

  13. Noch ein entmündigter Bürger

    Da wird man als erwachsener Bürger bevormundet so viel zum Thema: Das Grundgesetz (“Eine Zensur findet nicht statt”)

    Und dann noch im Pay-TV mit Jugendschutz Pin, wer denkt sich so etwas aus?

    Jugendschutz ja aber nicht so !

    PS. Mein erster Beitrag hier wurde auch Zensiert!

    Wann Zensieren wir die FSF !!!! (sorgen Sie dafür dass Filme im Pay-TV mit Jugendschutz Pin nicht geschnitten gesendet werden.

    sollte dieser Beitrag auch wieder Zensiert werden werde ich mich mit einem Bildschirmausdruck dieser Kritik an die B..d Zeitung wenden!!

  14. in der Verfassung von Hessen steht auch noch die Todesstafe….Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann.[2] — Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund des Grundgesetzes auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG). ——mit Zensur steht doch auch irgendwas im Grundgesetz?! Wenn eine Instanz so hörig ist, ist das immer gefährlich! Deshalb finde ich es auch immer bescheiden uns auf diese Gesetzte/Verordnungen hinzuweisen!

  15. Ich kaufe in Deutschland aus Protest keine Filme mehr. Überall wird man vera….. und hintergangen.
    Filme werden entweder in UK/US bestellt oder einfach online gesehen. Bei AMC kann ich die Serie gemütlich ungeschnitten online schauen. Dafür zahl ich dann gerne kleine Beträge.
    Gott segne den Englischunterricht an den Schulen.
    Ein Affenverein hier der seinesgleichen sucht. Wer vom FSF die Welt verbessern will sollte seinen Hausfrauendarsein aufgeben und in der Dritten Welt mit anpacken. Frustrierte unbefriedigte Hausfrauen…