Schnittliste  The Walking Dead, Season 3, Episode 2

Während die meisten Folgen der ersten und zweiten Staffel der Zombie-Serie  The Walking Dead von der FSF die Freigabe ab 16 Jahren erhielten (z.T. auch unter Schnittauflagen), wurden nun die ersten Folge der dritten Staffel nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben. Die Entscheidung führte zu  Protesten zahlreicher Fans, die sich als erwachsene Zuschauer bevormundet fühlen.

Welche Jugendschutz-Überlegungen zu den Schnittauflagen führten, zeigt die folgende Schnittliste mit Begründungen. Die FSF möchte so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Ergebnisprotokoll
Berufungsausschuss

Allgemeine Angaben
Sendetitel: THE WALKING DEAD (BERUFUNG)
Staffel: 03
Episodennummer: 302
Episode (deutsch): Rosskur
FSK-Freigabe:–

Entscheidung
Freigabe. ab 18 / Nachtprogramm / mit Schnitten
Freigabe ohne Auflage. Keine Kennzeichnung / Keine Ausstrahlung

Begründung
Risikodimension/-en. – Gewaltbefürwortung bzw. -förderung

Kurzbewertung

Der Ausschuss beschäftigte sich in erster Linie mit der Frage einer möglichen schwer jugendgefährdenden Wirkung bzw. der Sendezulässigkeit der integralen Fassung. Die Entscheidung der Vorinstanz – vorläufig 16 mit der Auflage einer sehr umfangreichen Schnittbearbeitung und Wiedervorlage gem. § 11 Abs. 3 PrO-FSF – bleibt davon unberührt bzw. wird so vom Berufungsausschuss mitgetragen. Der Berufungsausschuss erkannte zwar hinsichtlich der Wirkung der Sendung in ihrem Gesamtzusammenhang relativierende Momente bezogen auf das Wirkungsrisiko der Gewaltbefürwortung, die einer offensichtlichen schweren Jugendgefährdung als Wirkungsannahme entgegenstehen; er war jedoch gleichzeitig der Ansicht dass sich einige wenige einzelne Gewaltbilder bzw. die ausgespielte, exzesshafte  Tötungsszene an dem schwarzen Mithäftling durch Tomas und die Tötung von Tomas durch Rick wegen ihrer spekulativen, sehr drastischen und detaillierten Darstellungsweise gegenüber dem narrativen Kontext verselbstständigen und daher im Sinne der Vorinstanz (gem. § 30 Abs. 1 Nr. 1d PrO-FSF) als sendeunzulässig zu bewerten sind. Mit 2 Schnitten können diese Bilder bzw. Sequenzen jedoch umfassend entfernt werden, so dass für die Schnittfassung eine  Ausstrahlung im Nachtprogramm ab 23 Uhr möglich ist.
Die Besonderheit dieser Eps. 302 besteht darin, dass sich die dargebotene Gewalt nicht mehr nur gegen Zombies richtet bzw. als „Beißen“ von diesen ausgeht, sondern dass auch zwei Tötungsszenen (davon ein regelrechter Exzess) Mensch gegen Mensch in sehr ausgespielter und drastischer Weise dargeboten werden. Die Fiktionalität der Gewaltinszenierung als Distanzierungs- und Relativerungsmoment ist daher deutlich geringer zu veranschlagen. Der Tötungsexzess (Tomas prügelt seinen schwarzen Mithäftling bis diesem das Gehirn deutlich sichtbar aus dem Schädel läuft) und die brutale und eigenmächtige Tötung von Tomas durch Rick (er spaltet ihm den Schädel, obwohl Tomas noch ein Mensch ist und ausreichend Zellen zum Einsperren zur Verfügung stehen) sind hinsichtlich ihres Gewaltbefürwortenden bzw. verrohenden Potenzials als so massiv zu bewerten, dass eine offensichtlich schwere Jugendgefährdung angenommen werden muss. Diese Sequenzen sind daher sendeunzulässig und müssen bei einer Ausstrahlung der Episode im Nachtprogramm entfallen. Als problematisch für 16-Jährige wurde neben der, in zahlreichen weiteren Tötungszenen (Zombies abstechen) zu drastischen Bildebene auch das narrative Moment der Gewaltbefürwortung wie es z.B. im Dialog Rick/Schwangere über die Notwendigkeit, die Häftlinge zu töten, zum Ausdruck kommt, bewertet. Dies spricht jedoch nicht gegen die Sendezulässigkeit, da die Episode dem jugendlichen Zuschauer ausreichend Raum lässt, eine kritische Haltung zum moralischen Verfall bei den Protagonisten einzunehmen und ihn nach Durchführung der Schnittauflagen nicht mehr mit einer suggestiven Gewaltinszenierung überwältigt.

Schnittauflagen
Anzahl der Schnitte. 2
Bemerkungen
(Intention der Bearbeitung siehe oben)

Schnittstellen
1. Schnitt
Beschreibung „Übertötung“, Tötungsexess von Tomas gegen schwarzen Mithäftling entfällt
Timecode ca. Start — h 25 m 04 s —
ca. Ende — h 25 m 32 s —

2. Schnitt
Beschreibung raus nach dem Ausholen, bevor (!!) Rick Tomas den Schädel spaltet und den Leichnam dann wegtritt wieder rein wenn Tomas Kumpel auf Rick losgeht
Timecode ca. Start — h 29 m 36 s —
ca. Ende — h 29 m 41 s —

Hier gehts zum Original.

Über Claudia Mikat

Claudia Mikat ist seit 2019 Geschäftsführerin der FSF. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF und wechselte dann in die Programmprüfung, die sie bis 2015 verantwortete.

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17 Kommentare zu “Schnittliste  The Walking Dead, Season 3, Episode 2

  1. Pay-TV….nach 2200…Kinderschutz Code. Das Sie entscheiden was ich, als erwachsener Mensch was zu sehen darf, das ist reine Zensur.

  2. Das is doch ein scheiss was ihr da macht.
    Is doch kein wunder das serien oder gut filme keiner mehr guckt wen alles geschnitten geschnitten geschnitten is is der wirklichkeit und real leben kannst auch ned einfach was schneiden weils dir dich passt frechheit echt

  3. Hallo,

    ich möchte nicht wie einige es fordern , hier spamen und Leute mit dummen Meinungen nerven. Ich wollte nur was anmerken bzw. nachfragen.

    Als Kunde von Fox Germany , der nicht nur GEZ bezahlen muss, sondern auch zahlen muss um in den Genuss von richtigem Fernsehen zu kommen und nicht den Quatsch von RTL und Co.

    Jetzt wird mal wieder geschnitten , bzw. es soll geschnitten werden. Fox hat die Möglichkeit einen Pin abzufragen , es ist ne relativv späte Sendezeit und Fox bekommt man nur wenn man zahlt. Da als Kind mal reinzuschalten, ist daher sogut wie ausgeschlossen , denoch muss gekürzt werden. Deutschland im vergleich zu Austria hat einen viel höhere Verbrechensrate und das in allem. Also kann ich mir nicht vorstellen , das Filme und dergleichen wirklich einem Kind/Jugendlichen der psychisch normal ist, schaden könnte.

    Ich verstehe natürlich die Notwendigkeit dahinter, aber doch bitte nicht auf die Kosten Erwachsener. Insbesondere wenn ich immer wieder Sachen sehe wo ich denke was, das ist ab 12 bzw 16 und Sachen die ab 18 sind, sind meiner Meinung nach dann doch eher auf 16 anzusiedeln.

    Daher meine Frage , wie kommt es das so unterschiedlich bewertet wird?

    Und gibt es konkrete Lösungsansätze um dem mündigen Bürger auch das sein zu lassen was er ist, nämlich mündig?

    MfG

  4. Ist schön was die fsf mit denn pay-tv verzapft, vielleicht solltet ihr mal bei denn nachrichten kürzen. mmmhhhhhhhh da ist jeden tag mord und totschlag, und dieses ist real. Filme / Serien nicht und wenn ich schon für alles bezahlen muss, dann möchte ich auch alles sehen und nicht nur die hälfte.

    PS: Was anders noch in sinne der kinder: Schaut euch mal die werbung an, in kinderprogramm. mmmhhhhh da solltet ihr vielleicht mal sogen das gesunde werbung kommt und nicht so ein mc doof mist.

    in diesen sinne einen schönen abend noch und ein ruf WIR WOLLEN UNCUT und KEIN CUT sehn.

  5. Das ist so lächerlich. Es läuft um 22 Uhr auf einen Kanal, der ohnehin um den Jugendschutzpin fragt (zumindest bei Unitymedia so) und dann wichtige Storyszenen rausschneiden? Das ist unter aller Sau. Da geht doch die ganze Story von kaputt.

  6. Die Thematik ist so lächerlich, wie die Kriege der Amerikaner.

    Warum soll ich mich als Erwachsener bevormunden lassen, in der Thematik „Was darf ich sehen“ „Wann darf ich es sehen“.

    Der Sender FOX ist ein Bezahlsender. Mein HD Empfänger verlangt nach jeder Sendung, sofern er das Signal erhält, eine Passworteingabe. Und dies funktioniert im Übrigen hervoragend, da ich den Receiver jetzt schon lange habe. Niemals kämen meine Kinder auch nur annähernd an die Möglichkeit derartige Filme/Serien zu sehen.

    Aber wenn ICH mal Feierabend habe oder Wochenende, kann es nicht verstehen das sich Deutschland derart in die Hosen scheisst, wenn es tatsächlich Filme oder Serien zu sehen kriegt.

    Was ist „The Walking Dead“?
    Die Serie schildert eine mögliche Gegebenheit auf der Erde. Unter den schlimmsten Bedingungen versuchen Überlebende weiter zu existieren und sehen sich mit anderen Menschen konfrontiert, die, im Übrigen der Realität entsprechend, alles andere als fair und anständig sind.
    Somit hat die Menschheit nicht nur einen Feind, sich selbst, sondern auch einen Neuen.

    Das eine derartige Serie nicht geschrieben werden kann wie „Reich und Schön“ dürfte relativ selbsterklärend sein.

    Aber hier scheissen sich die Deutschen, und damit meine ich nicht das Volk, derart in die Hosen, das es unwahrscheinlich ist jedesmal ruhig zu bleiben. Glauben Institutionen, welche versuchen Filme und Serien zu schneiden bzw. sie möglicherweise sogar gänzlich abzulehnen, wirklich daran so Erfolg zu haben? Kinder bzw. Jugendliche ab einem gewissen Alter holen sich doch gerade die verbotenen Sachen ohnehin. Gerade weil es verboten ist.

    Nicht anders verhält es sich bei Softwarespielen.

    Und es muss nun keiner erwähnen das allein die elterliche Fürsorge nicht ausreichen würde. Das ist Schwachsinn. Die Eltern welche ohnehin sehr viel arbeiten oder ihre Jungen gewähren lassen, tun dies auch unter den aktuellen Umständen.

    Mein persönliches Fazit:
    Irgendwann gibt es nur noch Hello Kitty Filme, Serien drehen sich nur noch um Ponys und in Softwarespielen heißt das Ziel auch nur noch das Ende des Regenbogens zu erreichen…. hmmm wobei, jemand könnte vom Regenbogen runterfallen. Natürlich müsste dieser entsprechende Geländer besitzen, sonst kann das Spiel nicht freigegeben werden.

  7. Ich stelle in diesem Fall gar nicht in Frage dass die geschnittenen Szenen nichts für unter-18-jährige sind.

    Die Frage ist doch vielmehr, warum eine Serie, die im Pay-TV läuft, die durch einen Jugenschutz-PIN geschützt ist und die auch nur nach 22 Uhr ausgestrahlt wird, für unter-18-jährige zusammengeschnitten werden muss.

    Die Eltern haben hier die Verantwortung, dass Kinder diese Sendungen nicht sehen können. Selbst wenn man unterstellt, dass viele Eltern sich darum nicht scheren, wird dieses Zusammenschneiden nichts bringen – Kinder & Jugendliche die schlau genug sind, den Jugendschutz-PIN zu umgehen bzw. die Eltern dazu bringen, ihnen diesen zu geben, werden die Serie auch im Internet herunterladen können. Es findet hier eine Verdrängung in einen, für die Eltern aber ganz besonders für fsf & Co, noch viel schwerer zu kontrollierenden Raum statt.

    Sprich: das Ganze sorgt nur dafür, dass der Serienkonsum der Kinder für die Eltern noch schwerer kontrollierbar wird. Statt im Wohnzimmer passiert der Konsum dann am PC im Kinderzimmer hinter verschlossener Tür.

    Gleichzeitig unterbindet man, dass erwachsene Menschen ein Kunst- und Kulturgut wie eine anspruchsvolle TV-Serie so erleben und sehen können, wie es von den Machern gewollt ist. Hier werden Geschichten verzerrt, Charakterzeichnungen unterdrückt und Handlungsstränge unterschlagen.

    Wenn es irgendetwas bringen würde, könnte man ja noch darüber diskutieren. Aber ich sehe hier, bei einer Serie im PIN-geschützten Pay-TV, nicht den geringsten Sinn. Im Gegenteil.

  8. Vielleicht können mir die Damen (und Herren) von der FSF mal erklären, wieso diese Schnitte passieren, obwohl die Serie auf einem Pay-TV Sender läuft, bei dem es die Möglichkeit gibt, eine Jugendschutz-PIN vorzuschalten. Bis jetzt ist mir noch keine plausible Erklärung untergekommen.

  9. Vollkommen ok Cut Version für Tv aber später bei der BluRay Version möchte ich als Ü18 keine Cut Version haben!!!

  10. Ich fasse es nicht, ihr versucht das zu versachenlichen? Ich würde es eher verarschung nennen. Es tut mir Leid, aber ihr bevormundet Erwachsene deutsche Fernsehzuschauer und stellt gleichzeitig andere Nationen als dumm dahin. Ach und diese Behörde ist noch was, Realitätsfern!!!

  11. Ich frage mich zum einen warum bei einer Sendung mit FSK18 in der Schnittbegründung „Als problematisch für 16-Jährige wurde […] bewertet“ aufgeführt wird. Die Sendung ist ab 18, die Sendung ist per PIN gesperrt und läuft nicht bereits zur Prime Time. Wieso muss man bei einer Sendung die nur für Erwachsene ist denn überhaupt vom Jugendschutz sprechen?

    Die andere Frage mag sich dumm anhören, aber ist vielleicht sogar berechtigt: Bei der FSF werden die Serien begutachtet resp. gesichtet. Das bedeutet alles Schlimme, was herausgeschnitten werden muss, wurde aber dennoch durch die Prüfer gesehen. Nun wurden Szenen teilweise entfernt bei The Walking Dead mit der Begründung das diese zu einem „Blutrausch“ (ist das eine anerkannte offizielle Begründung? xD) führen könnten. Also können alle Menschen in Deutschland mit diesen Szenen nicht umgehen bis auf die Prüfer bei der FSF – denn ich habe noch nicht in den Nachrichten gehört das mal jemand von der FSF (und dort wird ja weitaus mehr und bestimmt auch weitaus ’schlimmeres‘ als The Walking Dead überprüft) in einen Blutrausch gekommen ist. Und im Gegensatz zum primitiven Fernsehzuschauer wird man hier ja auch von Beruf her „gezwungen“ sich sowas anzuschauen. Denke ich falsch, oder ist das alles eine Mischung aus absurd und paradox?

  12. Find ich super, dass hier endlich einmal durchgegriffen wird.
    Solche Gewaltverherrlichung sollte nicht ausgestrahlt werden, schon bei Spartacus hätte ich mir ein deutlicheres handeln ihrer Institution gewünscht.

  13. Mein Kommentar zu diesem Thema hier ist von dieser „neutralen“ Behörde auch zensiert worden und gar nicht erst veröffentlicht worden.
    Kritik ist hier nicht erwünscht. Armes Deutschland !!!
    H.W.

  14. Ich kann Ihren Ausführungen folgen, so lange wir davon sprechen, dass diese die Ausstrahlung der Serie bei RTL II betreffen (die sicher irgenwann genau wie die Staffeln 1 & 2 kommen wird). Hier gäbe es keinerlei Schutzmechanismen und die Programminhalte könnten, selbst wenn ab 16 oder 18 deklariert, auch von Kindern oder Jugendlichen konsumiert werden.

    Nicht mehr folgen kann ich aber, wenn die Ausstrahlung über ein Bezahlfernsehen mit expliziter PIN-Freischaltung der Sendung erfolgt. Diesen Mechanismus als „unsicher“ anzusehen ist gleichbedeutend damit, eine EC-Karten PIN ebenfalls so einzustufen (beide sind 4stellig und entsprechend gleich „einfach“ zu erraten). Hier werden von Sky alle Vorkehrungen getroffen, um Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Als 43-jähriger sehe ich hier aber eine massive Beeinträchtigung meines Persönlichkeitsrechtes und glaube, dass Ihre „Schutzwut“ juristisch nicht legitimierbar ist. Bitte denken Sie immer daran: Es geht nicht darum, was SIE für sehenswert/(un)moralisch etc. halten. Es geht darum, in welcher Form Sie sich aufschwingen, dies für einen mündigen Bürger zu zu gewichten und ihm vorzuenthalten.

    Recht gebe ich Ihnen ebenfalls damit, dass diese Diskussion dringend versachlicht werden muss. Denn alle polemischen Kommentare sind sicher nicht hilfreich. Allerdings muss man unter reiner Betrachtung der Fakten zu dem Schluss kommen, dass die Arbeit der FSF im Kontext der PIN-geschützten Ausstrahlung von Bezahlsendern absolut am Ziel vorbei geht. SIE sollten Sorge tragen, dass frei empfangbare Sendungen auf Jugendgefährdung geprüft werden. PIN Verfahren als nicht sicher einzustufen, sollten Sie aber IT Experten überlassen und nicht Pädagogen.

  15. Aufgrund der vielzähligen Anfragen hier noch einmal die Bitte, die auf unseren Seiten bereit gestellten Informationen zur gesetzlichen Regelung des Jugendmedienschutzes zu nutzen. Sowohl in unserem Blog als auch auf der Homepage der FSF informieren wir umfassend über die Grundlagen der FSF-Prüfentscheidungen. Dazu gehören zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (https://blog.fsf.de/medienpolitik/the-walking-dead/2012/11). Diese Artikel haben wir zusammengestellt, damit sich interessierte Lesende hier informieren können.

    Wir bedanken uns für alle sachlichen Kommentare und Anmerkungen, die bisher zu den von uns veröffentlichten Stellungsnahmen kamen. Mit der Veröffentlichung der Kurzbewertungen zu allen von der FSF geprüften Folgen von “The Walking Dead” und Artikeln im Blog, wollen wir mehr Transparenz schaffen. An dieser Stelle soll nochmals betont werden: Als Selbstkontrolleinrichtung müssen wir das geltende Recht beachten.
    Vielen Dank an Alle, die sich an einer sachlichen Diskussion beteiligen!

  16. An dieser Stelle soll nochmals betont werden: Als Selbstkontrolleinrichtung müssen wir das geltende Recht beachten.
    Vielen Dank an Alle, die sich an einer sachlichen Diskussion beteiligen!
    Welches Recht? Dieses liegt doch immer im Auge des Betrachters. Sie müssen bedenken, dass Sie hier das Recht von Erwachsenen beschneiden. Kontrolla ja, Zensur nein.