Germany‘s Next Topmodel: Kein Verstoß, aber Anlass für gesellschaftliche Debatte

Das Format Germany‘s Next Topmodel (GNTM) steht seit der ersten Sendung am 25. Januar 2006 in der Kritik. Der von Heidi Klum moderierten Modelshow wird immer wieder vorgeworfen, dass sie jungen Mädchen ein übersteigertes Schlankheitsideal vermittele und so Essstörungen befördern könnte. Aufgrund entsprechender Zuschauerbeschwerden stand die Sendung auch wiederholt im Fokus der Medienaufsicht. Ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen wurde seitens der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) indes in keiner der bisher ausgestrahlten Staffeln festgestellt. Weiterlesen ...

20 Jahre FSM – und ein neuer Index im Jugendmedienschutz

Am 7. November 2017 lud die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) zu ihrer 20-jährigen Jubiläumsfeier ins ALEX Berlin. Der feierliche Festakt wurde mit Grußworten von bedeutenden Gästen aus Politik und Jugendmedienschutz eingeleitet: Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Cornelia Holsten, Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz und Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und in Europa würdigten den erfolgreichen Einsatz der FSM für mehr Sicherheit im Internet. Im vorangehenden Programmteil wurde der Jugendmedienschutzindex vorgestellt. Weiterlesen ...

Party mit Hitler?

Eine gemeinsame Prüferfortbildung von FSF, FSM und KJM zum Thema Nicht witzig!? – Die Grenzen von Humor aus Jugendschutzsicht.
Humor und Satire wurden schon immer Grenzen gesetzt, durch Gesetze und Verbote, aber auch durch Geschmack, Meinungs- und Deutungshoheit. Auch der Vorwurf der Grenzüberschreitung ist ein alter. In demokratischen Gesellschaften wie der Bundesrepublik gibt es dafür natürlich Regelungen und Gesetze, 2016 noch einmal deutlich geworden durch die Satiren auf den türkischen Präsidenten Erdoğan von extra 3 und die nachfolgende Ausführungen zu Satiregrenzen von Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf selbigen. Wie schnell die konkrete politische Realität derartige Humorprobleme überrollen kann, zeigt der Putschversuch im Juli und die dramatischen Folgen für die Türkei, angesichts derer die Empörung über Böhmermann absurd erscheint.
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Besser wegsehen. Gericht bestätigt die Beanstandung einer Folge der Super Nanny

Fakt ist, dass die Darstellungen in der 2011 ausgestrahlten Folge für jeden einigermaßen sensiblen Zuschauer nur schwer erträglich sind. Die 3, 4 und 7 Jahre alten Kinder werden von ihrer völlig überforderten Mutter beschimpft, bedroht und mehrfach geschlagen. Sie sind der Mutter hilflos ausgeliefert, leiden unter der offensichtlichen Misshandlung – und der Zuschauer leidet mit. Darüber, dass diese Handlung einen Verstoß gegen die Würde der Kinder darstellt, kann man sich schnell einig werden. Aber trifft das auch auf die Darstellung dieser Handlung zu? Der Prüfausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) war der Meinung, dass sich die Sendung in ihrer Gesamtheit eindeutig gegen die unwürdige Behandlung der Kinder positioniere. Das Verhalten der Mutter werde an keiner Stelle gerechtfertigt – im Gegenteil: Die Nanny mache deutlich, dass es inakzeptabel sei und geändert werden müsse. So weit geht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) noch mit... Weiterlesen ...

Erfolgreiche Reform

Vor zehn Jahren wurden die gegenwärtigen Schutzgesetze verabschiedet./strong>
Als am 1. April 2003 das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV in Kraft traten, begann eine neue Ära im Zusammenwirken zwischen der nach dem Gesetz zuständigen Aufsicht und Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich des Fernsehens und des Internets. Das neue System hört auf den wenig geschmeidigen Namen „regulierte Selbstregulierung“ und sieht als Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes im Fernsehen und im Internet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vor. Gleichzeitig bietet das Gesetz den Anbietern die Möglichkeit, Selbstkontrollen aufzubauen. Diese werden, sofern sie bestimmte im Gesetz genannte Kriterien erfüllen, von der KJM anerkannt.
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