Der Arzt, dem die Insassen vertrauen

Dr. Tobias Falk muss ins Gefängnis, weil er einer todkranken alten Dame den Weg in die nächste Ebene ermöglicht hat. Schnell steht der Vorwurf der Sterbehilfe im Raum. Plötzlich erhält er auch noch das gesamte Erbe der alten Dame, somit liegt das Tatmotiv – Mord aus niederen Beweggründen – quasi auf dem Silbertablett. Fortan muss Mediziner Falk seine Tätigkeit auf die Räumlichkeiten der JVA Nord begrenzen. Dort allerdings wird er gebraucht, nicht in der Küche, sondern auf der dortigen Krankenstation. RTL zeigt ab 3. April 2014 jeden Donnerstag um 21.15 Uhr eine neue Episode der 6-teiligen Arztserie Der Knastarzt. Weiterlesen ...

Sender darf kritischen Beitrag über die Glaubensgemeinschaft „12 Stämme“ ausstrahlen

Mitte Februar teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen den RTL-Journalisten, der heimliche Filmaufnahmen von Prügelszenen der Sekte "Zwölf Stämme" gemacht hatte, eingestellt wurde. Der Journalist hat keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Der Fall, der vor dem Bundesverfassungsgericht landete – heute in unserem Rechtsreport. Es geht um das Recht am eigenen Bild – Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Für die Recherche zu seiner Reportage hatte sich der Journalist zwölf Tage lang als „Gast“ in die Glaubensgemeinschaft „12 Stämme“ eingeschleust. Heimlich filmte er, wie die Mitglieder ihre Kinder wegen offenkundiger Belanglosigkeiten mit der Rute züchtigten. Die Gesichter der gezeigten Personen wurden in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Nachdem 115 Mitglieder der Glaubensgemeinschaft durch die Aufnahmen ihr allgemeines Recht auf Persönlichkeit verletzt sahen, versuchten sie, die Ausstrahlung per einstweiliger Anordnung – „im Eilverfahren“ – gerichtlich untersagen zu lassen. Weiterlesen ...