Sender darf kritischen Beitrag über die Glaubensgemeinschaft „12 Stämme“ ausstrahlen

Mitte Februar teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen den RTL-Journalisten, der heimliche Filmaufnahmen von Prügelszenen der Sekte "Zwölf Stämme" gemacht hatte, eingestellt wurde. Der Journalist hat keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Der Fall, der vor dem Bundesverfassungsgericht landete – heute in unserem Rechtsreport. Es geht um das Recht am eigenen Bild – Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Für die Recherche zu seiner Reportage hatte sich der Journalist zwölf Tage lang als „Gast“ in die Glaubensgemeinschaft „12 Stämme“ eingeschleust. Heimlich filmte er, wie die Mitglieder ihre Kinder wegen offenkundiger Belanglosigkeiten mit der Rute züchtigten. Die Gesichter der gezeigten Personen wurden in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Nachdem 115 Mitglieder der Glaubensgemeinschaft durch die Aufnahmen ihr allgemeines Recht auf Persönlichkeit verletzt sahen, versuchten sie, die Ausstrahlung per einstweiliger Anordnung – „im Eilverfahren“ – gerichtlich untersagen zu lassen. Weiterlesen ...