Es bleibt dabei: Zahlen muss jeder
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für rechtens erklärt.
Viele Menschen haben angeblich überhaupt kein Interesse an den Programmen von ARD und ZDF, müssen aber dennoch den vollen Rundfunkbeitrag leisten. Von Anfang an gab es viel Kritik an dem Modell, allen voran von jenen, die schon immer Stimmung gegen die öffentlich-rechtlichen „Zwangsgebühren“ gemacht haben. Darüber hinaus war die Reform von einer Vielzahl von Klagen bedroht. Unter anderem gab es Zweifel, ob der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei. Nun hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage befasst, ob man den vollen Rundfunkbeitrag selbst dann entrichten muss, wenn man keinen Fernseher besitzt; und ob die Abgabe überhaupt rechtens ist.
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