Löschen statt Sperren
Das Bundesjustizministerium zieht in seinem jüngsten Jahresbericht eine positive Bilanz der Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt.
An jedem einzelnen Werktag des Jahres 2012 gingen beim Bundeskriminalamt (BKA) durchschnittlich 25 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Netz ein: 6.209 Anzeigen wurden bearbeitet.
In fast neun von zehn Fällen, insgesamt 5.463-mal, führte dieses Verfahren zu amtlichen Löschaufforderungen an Internetprovider im In- und Ausland. Parallel zur konsequenten Strafverfolgung der Täter nach § 184b StGB (Strafgesetzbuch) hatte der Bundestag in seiner 17. Wahlperiode (2009 – 2013) entschieden, bei der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. Denn nur das Löschen entfernt strafbaren Inhalt direkt an der Quelle, sodass erneute Zugriffe wirksam vermieden werden.
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