30 Jahre Privatfernsehen, 20 Jahre FSF
Als erster Privatsender startete SAT.1 am 1. Januar 1984 im Rahmen des Ludwigshafener Kabelpilotprojekts sein Programm, damals noch unter dem Namen „Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk“ (PKS). Einen Tag später ging RTL plus auf Sendung. 1987 trat der erste Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der die ersten Jugendschutzbestimmungen enthielt. Sie wurden auf Drängen der Obersten Landesjugendbehörden in das Gesetz aufgenommen und bestanden vor allem darin, Filme mit einer FSK-Freigabe „ab 16 Jahren“ bzw. „keine Jugendfreigabe“ an TV-Sendezeitbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr bzw. zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr zu knüpfen. Programme ohne FSK-Freigabe mussten vom Veranstalter selbst analog zu den Kriterien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eingeschätzt werden.
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