Visionen für einen Jugendschutz der Zukunft: „Wenn wir etwas Sinnvolles über die Zukunft des Jugendschutzrechts sagen wollen, dann kann es klug sein, in die Vergangenheit zu schauen.“
Mit 20 Jahren ist man erwachsen und steht in der Blüte seines Lebens. Und das Schöne ist, mit 20 hat man die ganze Zukunft noch vor sich! Das Nederlands Instituut voor de Classificatie van Audiovisuele Media (NICAM) ist erst 14 Jahre alt, steht also mitten in der Pubertät. Deshalb befinde ich mich in einer gewissen Verlegenheit: Was kann von einem 14-Jährigen erwartet werden, wenn das Thema „Visionen für ein Jugendschutzrecht der Zukunft“ heißt? Doch lassen Sie mich einen Wurf wagen! Denn Sie wissen: Wer nicht wagt, gewinnt nicht!
Wenn wir etwas Sinnvolles über die Zukunft des Jugendschutzrechts sagen wollen, dann kann es klug sein, in die Vergangenheit zu schauen.
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