Eine gemeinsame Prüferfortbildung von FSF, FSM und KJM zum Thema Nicht witzig!? – Die Grenzen von Humor aus Jugendschutzsicht.
Humor und Satire wurden schon immer Grenzen gesetzt, durch Gesetze und Verbote, aber auch durch Geschmack, Meinungs- und Deutungshoheit. Auch der Vorwurf der Grenzüberschreitung ist ein alter. In demokratischen Gesellschaften wie der Bundesrepublik gibt es dafür natürlich Regelungen und Gesetze, 2016 noch einmal deutlich geworden durch die Satiren auf den türkischen Präsidenten Erdoğan von extra 3 und die nachfolgende Ausführungen zu Satiregrenzen von Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf selbigen. Wie schnell die konkrete politische Realität derartige Humorprobleme überrollen kann, zeigt der Putschversuch im Juli und die dramatischen Folgen für die Türkei, angesichts derer die Empörung über Böhmermann absurd erscheint.
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Matthias Struch
Matthias Struch studierte Kunstgeschichte und Neuere Geschichte in Braunschweig, Halle und Berlin; seit 1994 im Kinder- und Jugendmedienschutz tätig: FSK, FSF (seit 2007 als Hauptamtlicher Prüfer); seit 1998 Kurator und Kustos am Filmmuseum Potsdam; seit 2003 Mitglied in der Nominierungskommission und Jury für den Adolf-Grimme-Preis; Veröffentlichungen zur Film- und Fernsehgeschichte (NS-Film, DEFA, DFF), zur Zensurgeschichte u.a.
Ist der Kopf ab, landet er im Nachtprogramm?
FSF-Prüferfortbildung zum Thema „Ab 16 oder ab 18? Die Verarbeitungsfähigkeiten Jugendlicher und die schwierige Abgrenzung zum Erwachsenenfernsehen“, am 18. April 2016 in Berlin.
In den letzten Jahren haben sich sowohl die soziokulturellen Rahmenbedingungen als auch die technischen Möglichkeiten für Darstellungen von Gewalt verändert. Nicht nur die Zahl der Gewaltdarstellungen hat dabei (wieder einmal) zugenommen. Ihre Inszenierung ist ausgefeilter und drastischer geworden, auch scheinen sie legitimer, akzeptierter und rezipierbarer zu sein. Bewertungsstandards haben sich verändert, das Publikumsinteresse ist groß. Der Kinder- und Jugendmedienschutz verortet härtere Gewalt bzw. deren Darstellung in der Regel in das Spätabend- und Nachtprogramm, also die Altersgruppen ab 16 Jahren. Eine schwierige Aufgabe bei der Programmprüfung ist somit die Unterscheidung zwischen einer Sendung für Jugendliche ab 16 (Spätabendprogramm) und der Freigabe ab 18 Jahren (Nachtprogramm), also für Erwachsene. Weiterlesen ...
In den letzten Jahren haben sich sowohl die soziokulturellen Rahmenbedingungen als auch die technischen Möglichkeiten für Darstellungen von Gewalt verändert. Nicht nur die Zahl der Gewaltdarstellungen hat dabei (wieder einmal) zugenommen. Ihre Inszenierung ist ausgefeilter und drastischer geworden, auch scheinen sie legitimer, akzeptierter und rezipierbarer zu sein. Bewertungsstandards haben sich verändert, das Publikumsinteresse ist groß. Der Kinder- und Jugendmedienschutz verortet härtere Gewalt bzw. deren Darstellung in der Regel in das Spätabend- und Nachtprogramm, also die Altersgruppen ab 16 Jahren. Eine schwierige Aufgabe bei der Programmprüfung ist somit die Unterscheidung zwischen einer Sendung für Jugendliche ab 16 (Spätabendprogramm) und der Freigabe ab 18 Jahren (Nachtprogramm), also für Erwachsene. Weiterlesen ...
Zombies sind keine Vegetarier. Viele Menschen übrigens auch nicht.
Das auch in Deutschland stetig wachsende Interesse an Zombie-Geschichten erhält mit der Zombie-Dystopie Z Nation neue Nahrung. In Z Nation wird die Menschheit wieder einmal von einem Zombie-Virus befallen. Auf der Erde herrschen apokalyptische Zustände. So beginnt die von der FSF geprüpfte Serie, die auf Syfy läuft.
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Umgang mit ungewollten Bildern
Der Kinder- und Jugendmedienschützer steht mitunter vor gravierenden Problemen. Eines davon ist die ungewollte Konfrontation mit medialen Inhalten. Er sieht Bilder, die er nie sehen wollte, erfährt Dinge, die er nie wissen wollte. Der Schutz vor ungewollter Konfrontation - immerhin eines der Ziele des Systems Kinder- und Jugendmedienschutzes - gilt aufgabenbedingt nicht für dessen Protagonisten.
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