„Zu heftig!?“ Grenzwertige Darstellungen von Gewalt

Prüferfortbildung der FSF mit dem Themenschwerpunkt Grenzwertige Darstellung von Gewalt.

Für alle Prüfer die heute nicht da sein können, jene die sich während der Veranstaltung auf diese Seite verirren oder im Nachgang Erinnerungsstützen benötigen und für die, die interessiert was auf der ersten Prüferfortbildung 2013 im Fokus steht – für all jene ist hier das Programm zur heutigen Veranstaltung. Auf unserem Facebookaccount werden parallel zur Fortbildung Bilder einpostet. Zum kommentieren und weitertwittern sind alle Leser herzlich eingeladen.

Prüferfortbildung © FSF
© FSF

Grenzwertige Darstellungen von Gewalt spielen in der Prüfpraxis oft eine Rolle. Handelt es sich um „Spitzen“, die das für die beantragte Sendeschiene „übliche Gewaltniveau“ überschreiten, werden sie mit Schnittauflagen belegt. Es ist gesetzlich verankert und seit langem Praxis, Filme und Serienfolgen, die von der FSK ab 18 oder ab 16 Jahren freigegeben wurden, in relevanten Szenen zu bearbeiten, um eine Ausnahmegenehmigung für eine frühere Sendezeit als 23.00 Uhr oder 22.00 Uhr zu erhalten. Und zunehmend ist es üblich, ganze Serienstaffeln, die in der Erstausstrahlung im Spät- oder Hauptabendprogramm liefen, auf einen früheren Sendeplatz „herunterzuschneiden“. Im Fall von
The Walking Dead markierten wenige Kürzungen die Grenze zwischen sendefähigen und sendeunzulässigen Inhalten, so zumindest der damalige Prüfausschuss – eine Entscheidung, auf die nicht nur eingefleischte Fans mit Unverständnis reagierten. (siehe The Walking Dead im FSF-Blog, Kommentare)

Welches sind die Kriterien für Freigaben ab 16 Jahren, ab 18 Jahren und für die Annahme einer offensichtlich schweren Jugendgefährdung? Und welche Bilder und Kontexte aus aktuellen Programmen lassen sich den Entscheidungen zuordnen? Reinhard Bestgen, Mitglied bei der Juristenkommission bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft und Prüfer der FSK und der FSF, wird in seinem Vortrag die Grenzen zwischen den oberen Freigaben bis zur Sendeunzulässigkeit aufzeigen. Welche Schnitte einen 16er- zu einem 12-er Film machen, inwieweit Schnittauflagen notwendig oder nicht hinreichend sind und wo die Grenzen der Bearbeitung liegen, soll im zweiten Teil der Veranstaltung diskutiert werden.

 

Programmablauf

10.00  
Anmeldung

10.30
`Grenzwertige´ Darstellungen von Gewalt – Ein Beispiel aus der Prüfpraxis Claudia Mikat, Andrea Urban

11.00
Gewalthaltige Spielfilme: Spätabendprogramm, Nachtprogramm oder sendeunzulässig? – Versuch einer Annäherung       Reinhard Bestgen
im Anschluss: weitere Programmbeispiele zum Vortrag und Diskussion

14.00
Gewaltdarstellungen und Schnittauflagen
Präsentation von Programmbeispielen und Diskussion

15.00
Aktuelles: Stand der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes / FSF-Prüfaufkommen / FSF-Kennzeichen und Verbraucherinformation / Umzug der FSF u.a. Claudia Mikat, Andrea Urban

16.00
Ende der Veranstaltung

Über FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Seit April 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).