THE WALKING DEAD in der FSF-Prüfung. Die Episode 408 Kein Zurück erhielt nun von der FSF erneut eine Freigabe ab 16 Jahren ohne Schnitte. Die 4. Staffel der Zombie-Serie läuft seit dem 18. Oktober 2013, um 21.45 Uhr auf FOX und pausiert nun für die kommenden Wochen. Um Transparenz zu schaffen sind alle Ergebnisprotokolle der 3. und bisher ausgestrahlten Folgen der 4. Staffel im Original in unserem Blog abrufbar.
Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 28.11.2013
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 04
Episodennummer: 408
Episode (deutsch): Kein Zurück
FSK-Freigabe —
Antrag
Antragsteller: FOX
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 41 m 15 s
Entscheidung
Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm
Stimmverhältnis: 5 : 0
Sendezeit ohne Auflage
Begründung
Risikodimension/-en: Gewaltbefürwortung bzw. -förderung
Kurzbewertung
Die Episode der klar im Genre verorteten Zombie-Dystopie bietet neben der üblichen Handlung genretypische Auseinandersetzungen zwischen Menschen und Zombies aber auch gewalthaltige Auseinandersetzungen zwischen den beiden rivalisierenden Menschengruppen. Die Folge enthält zahlreiche in der Gewaltdarstellung zum Teil drastische, blutige
und splatterartige Szenen, die jedoch nicht geeignet sind, bei Jugendlichen ab 16 Jahren gewaltbefürwortende Einstellungen zu bewirken. Wenn auch einzelne Szenen in ihrer Inszenierung als durchaus grenzwertig eingeschätzt werden, bleibt die alltagsferne Extrem- bzw. Ausnahmesituation als solche, bleiben die Gewalthandlungen der Menschen als Notwehrhandlungen erkennbar. Der FSF-Prüfausschuss entschied daher einstimmig eine Freigabe ab 16 Jahren und eine Ausstrahlung im Spätabendprogramm. Eine weitergehende Freigabe wird einstimmig abgelehnt, da aufgrund der Drastik der Gewaltbilder eine Entwicklungsbeeinträchtigung im Sinne einer Gewaltbefürwortung bzw. -förderung (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 1 PrO-FSF) und einer übermäßigen Angsterzeugung (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 2 PrO-FSF) für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren vermutet wird.
Das Originalergebnisprotokoll steht hier zur Verfügung.
Ich frag mich, ob die Prüfer die Folge wirklich angesehen haben. Da wird einem wehrlosen, alten Mann mit einem Katana Schwert der halbe Kopf abgerissen, er überlebt das ganze noch und das soll genretypisch sein? Richtige Jugendschützer würden die Folge ab 18 freigeben aber egal. Hauptsache uncut.