Erfolgreiche Reform

Vor zehn Jahren wurden die gegenwärtigen Schutzgesetze verabschiedet./strong>
Als am 1. April 2003 das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV in Kraft traten, begann eine neue Ära im Zusammenwirken zwischen der nach dem Gesetz zuständigen Aufsicht und Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich des Fernsehens und des Internets. Das neue System hört auf den wenig geschmeidigen Namen „regulierte Selbstregulierung“ und sieht als Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes im Fernsehen und im Internet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vor. Gleichzeitig bietet das Gesetz den Anbietern die Möglichkeit, Selbstkontrollen aufzubauen. Diese werden, sofern sie bestimmte im Gesetz genannte Kriterien erfüllen, von der KJM anerkannt.
Weiterlesen ...