An der Grenze zur Sendeunzulässigkeit: Freigabe der ersten Folge der 5. Staffel von The Walking Dead nur unter Schnittauflage

Am 8. Oktober 2014 hat ein Prüfausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die erste Episode der fünften Staffel der Zombieserie The Walking Dead (TWD) – Keine Zuflucht – nur unter einer Schnittauflage freigegeben. In der Originalfassung wurde die Episode als schwer jugendgefährdend eingeschätzt, was eine Sendeunzulässigkeit nach sich zieht. Bereits die Massierung und Intensität von Gewalt wertete der Ausschuss als grenzwertig: Unter dem Motto „Entweder du bist Schlächter oder Schlachtvieh“ würden nicht mehr nur Menschen gegen Zombies antreten, sondern auch Menschen gegen Menschen. Auf diese Art verquickten sich Gewaltszenen und reihten sich diverse drastische Details und Grausamkeiten gegen Menschen aneinander. Einfach oder schwer jugendgefährdend; im Fernsehen verboten, in geschlossenen Nutzergruppen im Internet erlaubt; im Fernsehen 18, auf DVD ohne Kennzeichen – die Gesetzes- und Begriffslage im Bereich der Erwachseneninhalte ist mehr als verwirrend. So gibt es fünf verschiedene Schutzniveaus, die mit den verschiedenen Distributionswegen zusammenhängen. Einen Sinn hat das nicht, vielmehr führt es bei den Verbrauchern zu Verwirrung und kann das Vertrauen in den Jugendschutz insgesamt erschüttern… Weiterlesen ...