The Walking Dead ist seit heute wieder in deutscher Erstaustrahlung auf FOX zu sehen. Immer montags, um 21.00 Uhr, strahlt der Pay-TV-Sender die sechste Staffel aus. Die Folge First Time Again (Herdentrieb) erhielt von der FSF eine Freigabe für Zuschauer ab 16 Jahren, verbunden mit einer Ausstrahlung im Spätabendprogramm. FOX strahlt die erste Episode vorgesperrt und ungeschnitten ab 21.00 Uhr aus. Die FSF veröffentlicht auch zu allen Folgen der aktuellen Staffel, jeweils montags parallel zur Ausstrahlung um 21.00 Uhr, die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses.
Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum: 09.10.2015
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 06
Episodennummer: 01
Episode (deutsch): Herdentrieb
FSK-Freigabe —
Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 16
Beantragte Sendezeit: 22:00 Uhr
Sendelänge: 62.00 Minuten
Entscheidung
Freigabe: ab 16 / Spätabendprogramm
Stimmverhältnis: 5:0
Sendezeit ohne Auflage
Begründung
Risikodimensionen:
– Gewaltbefürwortung bzw. -förderung,
– übermäßige Angsterzeugung
Kurzbewertung
Die Episode der klar im Genre verorteten Zombie-Dystopie bietet genretypische Auseinandersetzungen zwischen Menschen und Zombies und enthält zahlreiche in der Gewaltdarstellung zum Teil drastische, blutige und splatterartige Szenen, die jedoch nicht geeignet sind, bei Jugendlichen ab 16 Jahren Gewalt befürwortende Einstellungen zu bewirken. Wenn auch einzelne Szenen in ihrer Inszenierung als durchaus grenzwertig eingeschätzt werden, bleibt die alltagsferne Extrem- bzw. Ausnahmesituation als solche, bleiben die Gewalthandlungen der Menschen als Notwehrhandlungen erkennbar. Der FSF-Prüfausschuss entschied einstimmig eine Freigabe ab 16 Jahren und eine Ausstrahlung im Spätabendprogramm. Eine weitergehende Freigabe wird einstimmig abgelehnt, da aufgrund der Drastik der Gewaltbilder eine Entwicklungsbeeinträchtigung im Sinne einer Gewaltbefürwortung bzw. -förderung (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 1 PrO-FSF) und einer übermäßigen Angsterzeugung (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 2 PrO-FSF) für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren vermutet wird.