Während die meisten Folgen der ersten und zweiten Staffel der Zombie-Serie The Walking Dead von der FSF die Freigabe ab 16 Jahren erhielten (z.T. auch unter Schnittauflagen), wurden die ersten Folgen der dritten Staffel nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben. In der 6. Episode wurden keine Schnitte vorgenommen. Um Transparenz zu schaffen, veröffentlichen wir im FSF- Blog die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses. Wir möchten so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.
Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 03
Episodennummer: 306
Episode (deutsch): AUF DER JAGD
FSK-Freigabe —
Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 18
Beantragte Sendezeit: 23:00 Uhr
Sendelänge 40 m 35 s
Entscheidung
Freigabe: ab 18 / Nachtprogramm
Sendezeit ohne Auflage
FSF-Altersfreigaben Orginalfassung: ab 18
Begründung
Risikodimension/-en: Gewaltbefürwortung bzw. -förderung
Kurzbewertung
Die Episode enthält einige drastische und sehr detailliert gezeigte Gewaltspitzen, die im Hinblick auf mögliche Schnittauflagen kritisch diskutiert wurden:
01:58 Michonne schlägt einem Menschen aus der Gruppe des Governors den Kopf ab (Stumpf sichtbar, Blut spritzt).
06:22 und 06:28 Neil und Merle stechen den Toten ins Auge, um zu verhindern, dass sie zu Zombies werden.
11:33 Andrea sticht einem Zombie ihr Messer in den Kopf und ruft begeistert aus „So wird das erledigt!“.
15:10 bis 16:02 brutaler Kampf gegen Zombies und gegen Michonne.
15:42 Gedärme schwappen aus ausgeschlitztem Zombiebauch.
21:33 Merle schießt Gajulio unvermittelt in den Kopf, als dieser Michonne weiter verfolgen will.
Der Ausschuss sah diese zwar bildlich sehr drastischen, aber jeweils nur sekundenkurzen Gewaltspitzen jedoch im Hinblick auf ihre kontextuelle Einbettung als nicht offensichtlich schwer jugendgefährdend und damit als sendezulässig an. Die Episode schafft Distanz zum einen über den deutlich fiktionalen Erzählhintergrund einer Zombieepidemie, welche einen apokalyptischen Ausnahmezustand hervorruft, in dem das Überleben nicht zuletzt von der Fähigkeit abhängt, sich der Zombies mit Gewalt zu erwehren, wobei der Head Shot als die einzige effektive Methode gilt, Zombies unschädlich zu machen, somit also besonders brutale Gewaltakte (ins Auge stechen, Messerstiche in den Kopf u.ä.) durch die Narration legitimiert werden bzw. Teil derselben sind. Neben diesem fiktionalen Erzählkontext als Distanzierungsmoment wirkt in dieser Episode relativierend, dass die Gewaltlust und zunehmende Verrohung der Protagonisten kritisch reflektiert wird. So äußert Andrea Entsetzen über die eigene Lust an der Gewaltausübung und Rick wird von Anrufern per Telefon befragt, wieviele Menschen er schon unter welchen Umständen getötet hat.
Indirekt wird so die Frage aufgeworfen, ob die Fähigkeit, die eigene Tötungshemmung zu überwinden und die Lust an der Gewaltausübung überhaupt mit der Ausbildung einer zivilen Gemeinschaft vereinbar sind. So wird auch dem Zuschauer die Möglichkeit eröffnet bzw. es ihm sogar nahegelegt, die dargebotenen Gewaltexzesse auch kritisch zu reflektieren bzw. diese nicht nur im Hinblick auf die Schauwerte der Gewalt zu genießen, sondern auch immer wieder davor zurückzuschrecken. Aus den genannten Abwägungen heraus war zwar eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne einer Gewaltbefürwortung bzw. -Förderung zu bejahen (deshalb die Freigabe nicht unter 18 Jahren bzw. für das Nachtprogramm), eine Sendeunzulässigkeit aufgrund einer offensichtlichen schwer jugendgefährdenden Wirkung liegt jedoch mit Blick auf die genannten realtivierenden Momente nicht vor.
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