Während die meisten Folgen der ersten und zweiten Staffel der Zombie-Serie The Walking Dead von der FSF die Freigabe ab 16 Jahren erhielten (z.T. auch unter Schnittauflagen), wurden die ersten Folgen der dritten Staffel nur unter Schnittauflagen ab 18 Jahren freigegeben. In der 8. Episode wurden wieder keine Schnitte vorgenommen. Um Transparenz zu schaffen, veröffentlichen wir im FSF- Blog die Ergebnisprotokolle des Prüfungsausschusses.
Ergebnisprotokoll
Prüfausschuss
Allgemeine Angaben
Prüfdatum 29.11.2012
Sendetitel: THE WALKING DEAD
Staffel: 03
Episodennummer: 308
Episode: Made to Suffer
FSK-Freigabe: —
Antrag
Antragsteller: FOX
Gekürzte Fassung: nein
Beantragte Freigabe: ab 18
Entscheidung
Freigabe: ab 18 / Nachtprogramm
FSF-Altersfreigaben Orginalfassung: ab 18
Begründung
Risikodimension/-en: Gewaltbefürwortung bzw. -förderung
Kurzbewertung
Die vorgelegte Episode bietet genretypische Auseinandersetzungen zwischen Menschen und Zombies und enthält zahlreiche in der Gewaltdarstellung zum Teil drastische und blutige Szenen. Eine schwere Jugendgefährung wird ausgeschlossen. Andere Gründe, die gemäß §§ 29, 30 PrO-FSF, eine Sendeunzulässigkeit vermuten lassen, wurden ebenfalls nicht gesehen. Der FSF-Prüfausschuss entschied daher einstimmig eine Freigabe ab 18 Jahren und eine Ausstrahlung im Nachtprogramm und lehnte eine weitergehende Freigabe ab.
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