Visionen für einen Jugendschutz der Zukunft: Lösungsvorschläge

in dem Maß, wie das audiovisuelle Angebot wächst, nimmt die Bedeutung von Produktinformationen in Form von klaren, auf einen Blick zu erkennenden, kompakten Altersangaben und Inhaltsinformationen – z. B. in Form von Symbolen – noch zu. Sodass Eltern und Kinder eine wohlüberlegte Auswahl treffen können. Ein größeres Angebot bedeutet nicht weniger Klassifizierung, sondern mehr – mit dem Ziel, der Öffentlichkeit adäquate Produktinformationen bereitzustellen. Gestern erschien bereits der erste Teil des Vortrages von Wim Bekkers, Visionen für einen Jugendschutz der Zukunft, anlässlich der Jubiläumsfeier der FSF am 24. Juni 2014. Heute nun die Fortsetzung - und Lösungsvorschläge. Weiterlesen ...

Visionen für einen Jugendschutz der Zukunft: „Wenn wir etwas Sinnvolles über die Zukunft des Jugendschutzrechts sagen wollen, dann kann es klug sein, in die Vergangenheit zu schauen.“

Mit 20 Jahren ist man erwachsen und steht in der Blüte seines Lebens. Und das Schöne ist, mit 20 hat man die ganze Zukunft noch vor sich! Das Nederlands Instituut voor de Classificatie van Audiovisuele Media (NICAM) ist erst 14 Jahre alt, steht also mitten in der Pubertät. Deshalb befinde ich mich in einer gewissen Verlegenheit: Was kann von einem 14-Jährigen erwartet werden, wenn das Thema „Visionen für ein Jugendschutzrecht der Zukunft“ heißt? Doch lassen Sie mich einen Wurf wagen! Denn Sie wissen: Wer nicht wagt, gewinnt nicht! Wenn wir etwas Sinnvolles über die Zukunft des Jugendschutzrechts sagen wollen, dann kann es klug sein, in die Vergangenheit zu schauen. Weiterlesen ...

Überzeugung statt Zwang

Trotz Kennzeichnungspflicht für TV-Programme herrscht im finnischen Jugendmedienschutz viel Pragmatismus. Das finnische Filmboard, das heute „Centre for Media Education and Audiovisual Media“ - MEKU heißt, hat seit der Jahrtausendwende einschneidende Veränderungen erfahren. 2001 wurde die Zensur für Erwachsene abgeschafft, 2007 wurde die Filmbewertungsstelle zu einer Einrichtung umfunktioniert, deren Hauptaufgabe in der Registrierung ungeprüfter Bildprogramme lag. Seit 2012 fungiert die Stelle in Helsinki, die dem Erziehungs- und Kulturministerium untersteht, als Aufsicht in einem System der Ko-Regulierung, das erstmals auch die finnischen TV-Anbieter mit einbezieht. Als Gastgeber der diesjährigen internationalen Konferenz der Medienbewertungsstellen stellte das MEKU das neue System vor. Weiterlesen ...

Jugendmedienschutz im Ru.net?

Im November 2012 hat die russische Staats-Duma ein neues Gesetz erlassen, das die Einführung einer sogenannten „Schwarzen Liste“ vorsieht. Das Gesetzt erlaubt der russischen Medienaufsicht Raskomnadzor ohne Gerichtsbeschluss Webseiten auf den Index zu setzen, die Kinderpornografie, Anleitungen zum Suizid oder Drogenmissbrauch enthalten. Die Hostingprovider, wie z.B. YouTube, Facebook und Twitter, haften für die Inhalte. Die russische Medienaufsicht kann diese Plattformen komplett vom russischen Internetprovider blockieren lassen, sofern die Hostingprovider die beanstandeten Inhalte ihrer Nutzer nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen löschen (Richter 2012). Weiterlesen ...