WhatsApp auf dem Handy – bitte zum Wohle der Kinder deinstallieren!!
Die Eltern zweier Töchter, 10- und 15-jährig, müssen sich vor dem Amtsgericht Herford verantworten. Der Vorwurf – Gefährdung des Kindeswohls durch die unbeaufsichtigte Nutzung der internetbasierten Messenger-App WhatsApp. Zum Sachverhalt:
Die beiden Mädchen wachsen nach der Trennung der Eltern bei ihrem Vater auf. Die ältere Tochter S. fiel spätestens seit dem Alter von 3 Jahren durch eine Entwicklungsstörung mit besonderen Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung und in der Motorik auf. Dieses bedingte diverse ärztliche Untersuchungen und auch Klinikaufenthalte. Nach wie vor bedarf S. therapeutischer Hilfe. Der Vater besuchte im Zuge dieser Behandlungen mal mit einer oder beiden Töchtern einen alten Schulfreund. Dieser fing im Juni 2015 an, der älteren Tochter sogenannte Sexting-Nachrichten via WhatsApp zu schicken.
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