Das deutsche Jugendmedienschutzrecht ist komplex und Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) bieten ab Februar 2015 praxisbezogene Schulungen zum Jugendmedienschutz an. Die Seminare richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TV- und Internetunternehmen, die mit Fragen des Jugendmedienschutzes betraut sind und gesetzliche Anforderungen praktisch umsetzen.
Im Grundlagenseminar Jugendmedienschutz erhalten die Teilnehmenden einen ersten Überblick über die gesetzliche Regelung und Hinweise für die gesetzeskonforme Gestaltung und Verbreitung von Medieninhalten. Vermittelt wird eine Übersicht darüber, wie der Jugendschutz im Fernsehen und in Online-Medien geregelt ist, welche Angebote nach deutschem Recht unzulässig, jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend sind und wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, TV- und Web-Inhalte beispielhaft selbst zu bewerten und technisch zu kennzeichnen. Das Seminar ist für Mitglieder kostenfrei, für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 120,- Euro.
Inhalt Seminar Grundlagen Jugendmedienschutz:
- Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
- Überblick absolute und relative Verbreitungsverbote, entwicklungsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote, Freigaben für verschiedene Altersstufen
- Kriterien des Jugendmedienschutzes und Anwendungsbeispiele
- Bewertung und Klassifizierung von Inhalten am Beispiel aktueller TV-Produktionen
- Programmierung von Inhalten für ein Jugendschutzprogramm, technische Kennzeichnung, Altersverifikationssysteme
Zur weiteren fachlichen Qualifizierung von Jugendschutzbeauftragten bieten FSF und FSM ihren Mitgliedsunternehmen jeweils spezielle Fortbildungsformate an. Die Inhalte sind auf die konkreten Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten und behandeln unter anderem spezifische Fragen der On-Demand und TV-Auswertung, zum Teilnehmerschutz, zu Jugendschutzlösungen für Apps und Smart TV. Hier kann auch diskutiert werden, wie radikale und extremistische Inhalte unter dem Aspekt des Jugendschutzes bewertet werden.
Referenten
Martin Drechsler, Rechtsanwalt, stellvertretender Geschäftsführer
der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Prof. Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs, Honorarprofessor für
das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam
Claudia Mikat, Medienpädagogin, Leiterin der Programmprüfung
bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)
Otto Vollmers, Jurist, Geschäftsführer der
Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Termine
Donnerstag, 19. Februar 2015 | Donnerstag, 19. März 2015 | Donnerstag, 23. April 2015
Weitere Informationen zum Ablauf, Kosten und Organisation finden sich auf unserer Website.
Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.