Medienpolitik kompakt: Mai 2017

Medienpolitik Europa

► Halbzeit bei der AVMD (Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie). So hat sich das EU-Parlament am 18.05.2017 auf einen ersten Standpunkt zur Überarbeitung der Richtlinie festgelegt. Frau Petra Kammerevert, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des EU-Parlaments, erörtert die Vorschläge. Nennenswert sei zunächst, dass die Richtlinie nunmehr auch für audiovisuelle Inhalte in Social-Media-Angeboten gelten soll. Zudem seien die Regelungen zu den Werbezeiten flexibilisiert worden; weiterhin verbleibe es jedoch bei der strikten Trennung und Unterscheidung von Werbung und Programm. Auf Grundlage dieses „Parlaments-Berichts“ fußen die weiteren Verhandlungen zwischen EU-Rat und -Kommission.

medienpolitik.net: Halbzeit und Etappensieg in Sachen AVMD, 24.05.17, Petra Kammerevert (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Europäischen Parlaments 

► „Stream on“? Die Streaming-Flatrate der Deutschen Telekom verstoße gegen die EU-Vorschrift zur Sicherung der Netzneutralität, so der Vorwurf des „Digitalen Gesellschaft e.V.“. Und so prüft derzeit die Bundesnetzagentur, ob ein entsprechender Verstoß vorliegt. „Stream on“ ermögliche es, Musik und Videos zu streamen, ohne dass dadurch das monatliche Datenvolumen eines Kunden reduziert werde. Kritik wird in zweierlei Hinsicht laut: Zum einen sei fragwürdig, ob die Flatrate, wie von der Neutralitätsverordnung gefordert, frei von kommerziellen Erwägungen sei. Zum anderen überprüfe die Telekom in unzulässiger Weise die Daten, um unterscheiden zu können, welche auf das Datenvolumen an- oder eben nicht anzurechnen seien.

medienkorrespondenz.de: Telekom-Angebot „Stream On“: Verstoß gegen die Netzneutralität?, Volker Nünning, 19.05.2017 (Quelle inaktiv)

► Netflix & Co.europaweit einheitlich nutzbar. Dafür sorgt die sog. Portabilitätsverordnung, die das EU-Parlament am 18.05.2017 beschlossen hat. Anbieter von Streamingdiensten werden darin verpflichtet, ihren Abonnenten bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land den uneingeschränkten Zugriff auf ihren Dienst zu ermöglichen. Bisherige Beschränkungen waren dem Territorialitätsprinzip geschuldet, für dessen Einhaltung sog. Geoblocking eingesetzt wird. Die neue Verordnung schafft dieses Prinzip nicht gänzlich ab, sondern bedient sich einer Rechtsfiktion: Sobald der Nutzer seinen Streamingdienst in einem Mitgliedsstaat aufruft, gilt die Nutzung als ausschließlich im Wohnsitzland stattfindend. Ein erster, kleiner Schritt in Richtung eines modernen, europäischen Urheberrechts, befindet der Autor Dr. Ross.

lto.de: EU-Parlament beschließt Portabilitätsverordnung. Der Anfang vom Ende des Geoblockings?, Dr. Philipp Roos, 19.05.2017

 

Medienpolitik Bund

► „Hate-Speech-Gesetz“ – mangelhaft begründet und damit verfassungsrechtlich bedenklich? Dies brachte eine Anfrage des Medienrechtlers Prof. Dr. Marc Liesching beim Bundesjustizministerium ans Tageslicht. Das Ministerium habe sich für die Begründung der Notwendigkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ausschließlich auf einen Monitoring-Bericht der Jugendschutzinstitution „jugendschutz.net“ berufen. Und dieser beziehe sich lediglich auf das Beschwerdemanagement sozialer Netzwerke hinsichtlich volksverhetzende Inhalte. Untersuchungen, wie Anbieter mit anderen Strafrechtstatbeständen wie Beleidigung, Gewaltdarstellungen oder Kinderpornografie umgehen würden, enthielte der Bericht nicht. Grundrechtsbeschränkende Gesetze, die massiv in die Meinungs- und die Informationsfreiheit eingreifen würden, dürften allerdings nur erlassen werden, wenn sie einem bestimmten Missstand entgegentreten. Um diesen darlegen zu können, müsse das Ministerium nach Auffassung des Medienrechtlers zunächst sauber untersuchen und dann entsprechende Fakten nachlegen.

neues-deutschland.de: Hate-Speech-Gesetz: „Justizminister Maas muss nachlegen“, Interview mit Prof. Dr. Marc Liesching, Moritz Wichmann, 29.05.2017

► Welche Rechte und Werte sind in Deutschland wichtig? Dies als eine der Kernfragen eines Social-Video-Projekts der Deutschen Welle zum Grundgesetz. In ca. einminütigen Videos werden elementare Grundgesetz-Artikel, wie Menschenwürde, Gleichberechtigung, Religions- oder Meinung- und Pressefreiheit, leicht verständlich erklärt. Die Videos würden über soziale Medien verbreitet und in zahlreichen Sprachen, darunter u.a. Arabisch, Dari, Englisch und Deutsch dargeboten. Ziel des Projekts sei, Menschen, die mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland noch nicht hinreichend vertraut seien, das Grundgesetz näherzubringen, um Vorurteile westlichen Werten gegenüber abzubauen. Frau Ines Pohl, DW-Chefredakteurin, konstatiert, „je vielfältiger die Herkunft, die kulturellen Wurzeln und die Gewohnheiten von Menschen sind, die in einem Land zusammenleben, desto wichtiger sind klare Regeln.“

medienkorrespondenz.de: Deutsche Welle startet Social‑Video‑Projekt zum Grundgesetz, 24.05.2017 (Quelle inaktiv)

► „Internet-Institut“ geht nach Berlin. Bildungsministerin Frau Johanna Wanka gab nach vierjähriger Vorbereitungszeit seitens der Regierung den Startschuss für das „Institut für die vernetzte Gesellschaft“. Ziel der Forschungsstätte sei, „die Digitalisierung besser zu verstehen und sie zum Wohle der Gesellschaft nutzbar zu machen. Dazu bedürfe es einer intensiven Erforschung von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Aspekten, so Wanka. Deutschland hinke im internationalen Vergleich mit der Gründung eines solchen Instituts hinterher, so Julian Heißler von tagesschau.de, verspreche sich aber, künftig auch auf internationalem Parkett mitzuwirken, nicht nur auf nationaler Hinsicht …

tagesschau.de: Digitaler Wandel. Internet-Institut geht nach Berlin, Julian Heißler, 23.05.2017 (Quelle inaktiv)

► Novellierung des Datenschutzrechts – Bundesrat stimmt dem entsprechenden Gesetzesentwurf zu. Der Schwerpunkt der Reform: die Neustrukturierung und Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung. Bis Mai 2018 muss diese Angleichung vollzogen sein, Deutschland schaffe damit als erstes Land Rechtsklarheit und vollziehe damit einen großen Schritt zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt.

bundesregierung.de: Datenschutzrecht novelliert, 12.05.2017

Medienpolitik Länder

► Wahlsendezeiten für politische Parteien. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat am 16.05.2017 aktualisierte rechtliche Hinweise für die privaten Rundfunkveranstalter verabschiedet. Sobald politische Vereinigungen zur Wahl zugelassen sind, haben sie einen Anspruch auf Wahlsendezeiten – die Wahlwerbung muss u.a. jedoch als solche gekennzeichnet werden, die Anzahl der Spots hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie beispielsweise dem letzten Wahlergebnis, der Dauer des Bestehens einer Partei oder ihrer Mitgliederanzahl. (Hinweise abrufbar unter: http://www.die-medienanstalten.de/service/positionen.html)

diemedienanstalten.de: Pressemitteilung (08/2017); Bundestagswahl 2017: DLM veröffentlicht aktualisierte Hinweise zu Wahlsendezeiten, 17.05.2017 (Quelle inaktiv)

► PietSmietTV – Streit über Rundfunklizenz. Das Team von PietSmietTV spielt und kommentiert Computerspiele via YouTube. Da das Format sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag live gestreamt werde und der Nutzer selbst keinen Einfluss auf Gezeigtes habe, sei es als Rundfunk zu qualifizieren, so der Sprecher der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt, Peter Widlok. Damit sei eine Rundfunklizenz vonnöten, andernfalls müsse YouTube-Kanal „offline“ gehen. Malu Dreyer, Vorsitzende der Rundfunkkommission, fordere ein Aufeinanderzugehen sämtlicher Beteiligten – kreativer Input der Netzgemeinde sei wertvoll, nicht grundlos würden jedoch für Rundfunkangebote u.a. Regelungen zur Werbung und zum Jugendschutz gelten. Die Landesmedienanstalten plädieren in diesem Zusammenhang für eine Vereinfachung des Antrags auf eine Rundfunklizenz.

deutschlandfunk.de: Was ist Rundfunk? Der Fall PietSmiet und die Folgen, Christoph Sterz,  08.05.2017  (Quelle inaktiv)

 

Personalien

► Herr Joachim Becker, der Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), ist von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zum neuen Koordinator des Fachausschuss Regulierung gewählt worden. Es galt die Stelle neu zu besetzen, da die bisherige Koordinatorin Frau Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (brema), Anfang April zur neuen Vorsitzenden der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gewählt worden war.

Die Medienanstalten I Pressemitteilung 09/2017: Joachim Becker neuer Koordinator des Fachausschusses Regulierung/neue Beiratsmitglieder für jugendschutz.net, 17.05.2017 (Quelle inaktiv)

 

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.