Medienpolitik kompakt April

Medienpolitik Europa

EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für eine Intermediärsregulierung
Darin findet sich u.a. die Regelung, dass große Online-Akteure, wie Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen, verpflichtet werden, für mehr Transparenz in ihren AGBs zu sorgen. Die Verordnung verfolgt zudem das Ziel, dass Unternehmen, die für ihr Geschäft von großen Intermediären abhängig sind, über deren entsprechende Ranking-Mechanismen informiert werden. Parallel zur Veröffentlichung des Vorschlags hat die EU-Kommission eine europäische Beobachtungsstelle (EU-Observatory) gegründet, die sie über die Marktentwicklungen und die Arbeitsweise der Intermediäre informieren soll. Hier geht es zum Vorschlag.

vprt.de | EU-Kommission legt Vorschlag für Intermediärsregulierung vor, 26.04.2018

Stand Reform der AVMD-Richtlinie: Einigung in den Trilogverhandlungen
EU-Kommission, -Rat und -Parlament kommen überein, dass es u.a. effizientere Regeln zum Schutze von Minderjährigen vor Gewalt, Hass und Terrorismus bedürfe. Weiterhin besteht Konsens darüber, dass die Vorschriften für Werbung oder Product Placement in Kinderfernsehprogrammen zu verschärfen seien; betroffen sind insbesondere Bewerbungen von ungesunden Lebensmitteln oder Getränken. Hinsichtlich eines besseren Schutzes der Daten von Kinder und Jugendlichen sollen Mechanismen eingesetzt werden, die die Erhebung zu kommerziellen Zwecken sowie Profiling durch audiovisuelle Mediendienste-Anbieter verhindern.

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) | AVMD-Richtlinie: Einigung im Trilog erzielt, 27.04.2018

Synopse zur reformierten EU-DSGVO – vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) zur Verfügung gestellt
Ab 25. Mai 2018 wird die aktualisierte Datenschutzgrundverordnung in sämtlichen Mitgliedsstaaten gelten, für den Bereich des Medienrechts insbesondere bedeutsam – Art. 85 DSGVO. Dieser sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit den Kommunikations-Grundrechten in Einklang bringen sollen. Mit der Synopse strebt das EMR u.a. an, „den laufenden Gesetzgebungsprozess zu befruchten und hierzu Interessierten einen Überblick über die teils variierenden Entwicklungen im Rahmen der Ausgestaltung in den Ländern zu vermitteln.“

emr-sb.de | EMR veröffentlicht Synopse zu den geplanten Änderungen landesrechtlicher Regelungen zur Umsetzung des 21. RStäV und der EU-DSGVO, 17.04.2018 

Rechtlicher „Persönlichkeitsstatus“ für Roboter?!
Mit diesem Appell an die Abgeordneten der EU-Kommission hat das EU-Parlament für eine heftige Debatte gesorgt. Als Begründung führt das Parlament an, dass ein solcher Status klären könne, wer im Schadensfall haftbar zu machen sei. Mit einem offenen Brief, adressiert an EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker, treten ca. 160 Wissenschaftler aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft diesem Vorhaben entgegen: Sie warnen nachdrücklich davor, „autonomen, unvorhersehbaren und selbstlernenden Maschinen rechtlich einen Persönlichkeitsstatus zu erteilen.“ Selbst der bislang am weitesten fortgeschrittene Roboter werde einer solchen Forderung nicht gerecht. Ganz unabhängig von dieser technischen Komponente sprächen auch rechtliche sowie ethische Bedenken gegen eine solche Überlegung.

heise.de | Streit über „Persönlichkeitsstatus“ von Robotern kocht hoch, 12.04.2018

 

Medienpolitik Bund

Facebook marktbeherrschend im kartellrechtlichen Sinne?
So zumindest die vorläufige Bewertung des Bundeskartellamts. Kartellamtschef Andreas Mundt verschärft seine Kritik an dem Sozialen Netzwerk – Facebook nähme im Markt der Sozialen Netzwerke einen Marktanteil in Deutschland von mehr als 90% ein und erfasse die halbe deutsche Online-Bevölkerung. Die Einwilligung, die der Nutzer zur voll umfänglichen Datenerhebung abgebe, sei demnach auch nicht mehr als freiwillig anzusehen, da er gar nicht ausweichen könne. Seit zwei Jahren hat das Kartellamt ein Verwaltungsverfahren gegen das Netzwerk eingeleitet, um die Frage zu klären, ob der US-Konzern seine Macht missbrauche. Im Dezember letzten Jahres sei festgestellt worden, dass Facebook ein „Quasi-Monopol“ besäße. Mundt erörtert, dass am Ende des Verfahrens kein Bußgeld stehen werde. Möglich sei jedoch, Facebook zu zwingen, bestimmte Praktiken zu unterlassen.

Sueddeutsche.de | Kartellamtschef: „Facebook erfasst die halbe deutsche Online-Bevölkerung“, 23.04.2018

Bundesregierung ruft „Kabinettsausschuss für Digitalisierung“ ins Leben
Mit der Gründung dieses Ausschusses bestünde die Möglichkeit, die sich aus dem Digitalisierungsprozess ergebenen Fragen ressortübergreifend zu beraten. Die damit gefundene Lösung orientiere sich an dem Vorbild der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, wo bereits seit einiger Zeit ein Digitalkabinett digitale Fragestellungen bündelt. Für die Zusammensetzung sei angedacht, sämtliche Bundesministerinnen und -minister, die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, sowie den Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Steffen Seibert, „ins Boot zu holen“. Die Vorsitzfunktion wird die Bundeskanzlerin selbst innehaben, als Stellvertreter fungiert Vizekanzler Olaf Scholz. Helge Braun, Kanzleramtsminister, soll in Form des beauftragten Vorsitzes federführende Kraft sein.

Netzpolitik.org | Netzpolitik der GroKo: Bundesregierung richtet Kabinettsausschuss für Digitalisierung ein, Ingo Dachwitz, 18.04.2018

 

Medienpolitik Länder

ZAK qualifiziert drei BILD-Livestreams als zulassungspflichtigen Rundfunk
Die Streams „BILD live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ erfüllten die Anforderungen an Rundfunk, da sie „regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt seien“, so die Kommission für Zulassung und Aufsicht. Werde nicht binnen zwei Wochen ein entsprechender Antrag auf Zulassung gestellt, sei die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) verpflichtet, die Streams zu untersagen. Erneut zur Checkliste der Landesmedienanstalten zur Einordnung von Streaming-Angeboten im Internet: die-medienanstalten.de/themen/zulassung/

die-medienanstalten.de | BILD-Livestreams sind Rundfunk, 18.04.2018

Initiative „Verfolgen statt nur Löschen – Rechtsdurchsetzung im Internet“ zieht erste Bilanz
Die Arbeitsgruppe wurde Anfang 2017 ins Leben gerufen; Initiatoren: Medienhäuser, Medienaufsicht und Strafverfolgungsbehörden *. Durch den Zusammenschluss bezweckt – ein koordiniertes Vorgehen mit dem Ziel einer effektiven Strafverfolgung im Netz und einem Entgegenwirken der zunehmenden Verrohung der Netzkommunikation. Angedacht ist, strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern die Verfasser konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Zweieinhalb Monate nach Aufnahme ihrer Tätigkeit liegen nun erste Ergebnisse vor: binnen dieser 70 Tage haben Medienhäuser und -aufsicht in mehr als 130 Fällen Hasspostings bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt; bei dem Gros der Verstöße handelt es sich um Kommentare, die im Verdacht stehen volksverhetzend zu sein.

*Projektbeteiligt sind neben der Landesanstalt für Medien NRW die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW), das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, das Polizeipräsidium Köln und die Medienunternehmen Rheinische Post, Mediengruppe RTL Deutschland sowie der WDR.

Lfm-nrw.de | Mehr als 130 Anzeigen binnen 70 Tagen, 13.04.2018  (Quelle inaktiv)

 

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Über Anke Soergel

Studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Rahmen ihres Referendariats arbeitete sie u.a. bei der Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst sowie bei der Produktionsfirma Zieglerfilm Köln GmbH. Als Volljuristin nahm sie 2008 ihre Tätigkeit als Referentin für Jugendschutzrecht bei der FSF auf. Sie betreut u.a. den Rechtsreport in der tv diskurs.